Sitzung des Umweltausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 4Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 141/142 „Gewerbegebiet Deininghauser Weg“Zur Vorlage · 2021/099 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 141/142 „Gewerbegebiet Deininghauser Weg“ vor. Ein Privateigentümer hat am 12. Januar 2021 die Einleitung eines Verfahrens beantragt, um eine Fläche an der Recklinghauser Straße für eine Wohnbebauung zu entwickeln.
Nach aktuellem Planungsrecht ist das betreffende Grundstück im bestehenden Bebauungsplan als Waldfläche festgesetzt. Der Eigentümer strebt eine Änderung dieser Festsetzung an, um das Areal in ein Baugebiet umzuwandeln. Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet „Nördliches Waldgebiet“ liegt, würde ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren die Notwendigkeit eines Waldausgleichs mit sich bringen.
Das Vorhaben zielt auf die Schließung einer Lücke in der bestehenden Wohnbebauung entlang der Recklinghauser Straße ab. Die angrenzenden Grundstücke werden bereits zu Wohnzwecken genutzt. Eine Erweiterung der Wohnbebauung auf der Fläche von etwa 45 Metern Breite würde zur Nachverdichtung im besiedelten Bereich beitragen. Die Verwaltung bewertet die städtebauliche Vertretbarkeit der beantragten Nutzung als gegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Bebauungsplanverfahrens für den dargestellten Bereich zu beauftragen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20210322083102-0|20210322083105-0|20210322083108-0
- 6Entwicklung eines Konzeptes zur ökologischen Verbesserung städt. Gewässer Bezug: Ratssitzung vom 22.04.2021Zur Vorlage · 2021/247 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im April 2021 die Verwaltung damit beauftragt, ein Konzept zur ökologischen Verbesserung der städtischen Gewässer zu entwickeln. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient dazu, den aktuellen Bericht zu diesem Konzept zur Kenntnis zu nehmen.
Die Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung und den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung sowie sonstigen Gewässern ist zum 1. Januar 2021 auf den EUV Stadtbetrieb übergegangen. Dies umfasst eine Gesamtlänge von etwa 72 Kilometern. Die Aufgaben orientieren sich an den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer sowie ein Verschlechterungsverbot vorsieht.
Im Zuständigkeitsbereich des EUV Stadtbetriebs befinden sich etwa 60 Kilometer fließende Gewässer, davon sind 6 Kilometer verrohrt. Für die Planung der Maßnahmen ist die Erfassung von Bewuchs und baulichen Anlagen maßgeblich. Erste Kartierungen für die Gewässersysteme Frohlinder Mühlenbach sowie Mosselde/Barbach wurden bereits durchgeführt; weitere Abschnitte sollen schrittweise folgen. Ein Gewässerkataster wird laufend erweitert.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der jährliche Gewässerunterhaltungs- und Maßnahmenplan. Dieser umfasst die Maßnahmen für den Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen, um die Einhaltung der ökologischen Ziele und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Abflusses zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Westenergie Klimaschutzpreis 2021 der Stadt Castrop-Rauxel Hier: PreisverleihungZur Vorlage · 2021/291 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/291 befasst sich mit der Vergabe des Westenergie Klimaschutzpreises 2021 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Wettbewerb, der bereits zum 20. Mal mit Unterstützung der Westenergie AG durchgeführt wird, dient der Auszeichnung von Projekten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Institutionen sowie Unternehmen, die sich lokal für den Umweltschutz und den Klimaschutz engagieren.
Bis zum Meldeschluss am 1. Oktober 2021 gingen beim Umweltressort des EUV Stadtbetrieb fünf Wettbewerbsbeiträge ein. Eine Jury, die sich aus Vertretern der im Umweltausschuss vertretenen Parteien, einer Vertretung der Westenergie AG sowie der Stadtbaurätin zusammensetzt, hat die Preisträger in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2021 festgelegt.
Die Vergabe umfasst drei Hauptpreise sowie zwei Anerkennungspreise. Den ersten Platz mit einer Prämierung von 2.500 Euro erhält die Martin-Luther-King-Schule für das Projekt „Rette mich, liebe mich! Generationenübergreifender aktiver Umweltschutz“. Der zweite Platz wird mit 1.500 Euro an das Projekt „#trashtag“ des Vereins WohinDamit Castrop-Rauxel e.V. vergeben, während der dritte Platz mit 1.000 Euro an das Projekt „Naturnahes Leben im urbanen Raum als Beitrag zum Klima- und Artenschutz“ geht. Zudem werden das Ernst-Barlach-Gymnasium für das Projekt „Refugium für Tiere in Not“ sowie ein weiterer Beitrag mit einem Anerkennungspreis in Form eines Sachpreises ausgezeichnet. Die Preisverleihung ist für den 6. Dezember 2021 angesetzt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Teilnahme am RVR-Rollout Solarmetropole RuhrZur Vorlage · 2021/266 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/266 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am Rollout der Ausbauinitiative „Solarmetropole Ruhr“. Das Projekt, welches im Jahr 2019 vom Regionalverband Ruhr (RVR) ins Leben gerufen wurde, umfasst bereits zahlreiche Kommunen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern mit dem Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern. Für das Jahr 2022 ist eine Erweiterung des Projektkreises vorgesehen.
Im Rahmen der Initiative können Bürger die Eignung ihrer Dachflächen für Solaranlagen prüfen und Handwerksbetriebe finden. Zur Steigerung der Installationsraten stellt der RVR einen Fördertopf von knapp 40.000 Euro bereit. Die Teilnahme der Stadt an diesem Rollout ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Kommune muss voraussichtlich jährlich 2.500 Euro im Haushalt für Kosten wie Raummieten oder Catering bereitstellen, wobei die Kosten für die Teilnahme durch den Umweltausschuss übernommen werden. Zudem sind die Durchführung eigenständiger Veranstaltungen, die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit durch die Übermittlung von Bildmaterial sowie eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen erforderlich.
Die Verwaltung sieht die Einbindung der Verbraucherzentrale und der Stadtwerke Castrop-Rauxel als zielführend an, da auch die energetische Sanierung und Energieberatung Bestandteile des Projekts sind. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Entscheidung zur Teilnahme am Rollout empfehlen. Die endgültige Auswahl der teilnehmenden Kommunen erfolgt durch den RVR nach der Anmeldung der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Faire Charta Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 2021/270 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/270 befasst sich mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030. Die Stadt Castrop-Rauxel ist bereits seit 2009 als Fairtrade Town zertifiziert und verfolgt seit 1993 die Praxis, bei öffentlichen Sitzungen fairen Kaffee auszuschenken sowie bei Präsenten der Stadtverwaltung fair gehandelte Blumen zu bevorzugen. Die neue Charta wurde für 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise der Metropole Ruhr verfasst.
Durch ein Bekenntnis zur Charta verpflichten sich die Kommunen zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Zielen des Fairen Handels sowie zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Zu den genannten Mindestzielen gehört die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an nachhaltigen Entwicklungen. Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Einkäufe in sensiblen Produktgruppen durch Gütezeichen oder vergleichbare Nachweise die Einhaltung der Arbeitsnormen belegen. Hierzu ist eine Erfassung aller relevanten Produkte und Einkaufseinheiten vorgesehen.
Weitere Ziele der Charta umfassen die Durchführung jährlicher Veranstaltungen zum Fairen Handel, die Unterstützung kommunaler Einrichtungen sowie die Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Schulen und Kindertagesstätten. Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung der geforderten Prozesse, insbesondere im Bereich der fairen Beschaffung, sowohl intern als auch kommunalübergreifend. Der Umweltausschuss und der Rat der Stadt sollen über die Ergebnisse dieser Sondierung informiert werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Anfragen der Ausschussmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich