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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beteiligungsbericht 2024Zur Vorlage · 2026/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 beschließen. Dieser Bericht ist eine Folge der Entscheidung des Rates vom September 2025, die Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 116a GO NRW nicht in Anspruch zu nehmen. Durch diesen Verzicht auf den Gesamtabschluss ergibt sich die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 117 GO NRW.
Der Bericht umfasst Informationen über sämtliche verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt, einschließlich deren wirtschaftlicher Lage, Leistungsvermögen und finanzieller Beziehungen untereinander sowie zur Kommune. Die vorliegende Fassung orientiert sich an einem aktuellen Muster des zuständigen Landesministeriums. Ein Bestandteil der Berichterstattung ist die Darstellung der Entwicklung von Verbindlichkeiten und Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr.
Für die Beteiligung an der d-NRW AöR werden aufgrund einer laufenden umsatzsteuerrechtlichen Prüfung Daten aus dem Jahresabschluss 2023 verwendet, da der Abschluss für 2024 noch nicht vorliegt. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, um eine zeitnahe Fertigstellung des Berichts für die übrigen Beteiligungen zu ermöglichen.
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- 3Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2025 Vorlage gem. § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2026/132 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich mit den Nebentätigkeiten und den damit verbundenen Vergütungen des Bürgermeisters für das Jahr 2025 auseinander. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesges NRW. Dabei wird zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und eigentlichen Nebentätigkeiten unterschieden.
Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft als Teil des Hauptamtes gelten, beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 1.601,12 Euro. Diese Beträge wurden bzw. werden der Stadtkasse zugeführt. Zu diesen Vergütungen zählen unter anderem die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH sowie die Vorsitzfunktionen im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel und beim Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH.
Darüber hinaus wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie weitere private Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Vergütungen aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft, beliefen sich auf 180,00 Euro und unterschritten die Grenze für eine Abführungspflicht. Weitere Einkünfte aus privaten Nebentätigkeiten, beispielsweise als Mitglied der Verbandsversammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen, betrugen 3.493,39 Euro. Die Gesamtsumme der Vergütungen aus Nebentätigkeiten beläuft sich auf 3.673,39 Euro.
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- 4Neufassung der Benutzungssatzung der StadtbibliothekZur Vorlage · 2026/108 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständige Fachabteilung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt eine Neufassung der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek vor. Die Überarbeitung der Satzung erfolgt aufgrund von Veränderungen im Medienangebot sowie einer Aktualisierung der Leihbedingungen und der Anpassung der Leihfristen. Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Umsetzung einer gendergerechten Sprache in den Texten.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der neuen Fassung durch den Rat der Stadt vor. Die Vorlage wird im Rahmen der Sitzungsfolge zunächst im Betriebsausschuss 1 am 13. Mai 2026 beraten. Danach ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt am 21. Mai 2026 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Hauptdokument|20260429150628-0|20260429150632-0|20260430071710-0
- 5Neufassung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Neufassung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek vor. Die vorgeschlagene Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungskonzepts. Da die Gebühren zuletzt im Jahr 2012 angepasst wurden, sieht die Vorlage eine Erhöhung der Tarife vor.
Konkret soll der Medienausweis für Erwachsene von 17,00 Euro auf 20,00 Euro steigen, während der Bücherausweis für Erwachsene von 12,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben werden soll. Für Schüler, Studenten und Auszubildende wird die Gebühr für den Medienausweis von 7,50 Euro auf 10,00 Euro und für den Bücherausweis von 5,00 Euro auf 7,50 Euro erhöht. Zudem wird eine neue Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro für den Ersatz von Medien in die Gebührenordnung aufgenommen.
Auf Basis der Daten aus dem Jahr 2025 werden durch diese Änderungen Mehreinnahmen erwartet. Diese belaufen sich auf etwa 2.100,00 Euro bei den Bestandsnutzerinnen und Bestandsnutzern sowie rund 2.400,00 Euro bei Neuanmeldungen. Die Vorlage wird im Betriebsausschuss 1, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
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Hauptdokument|20260429150842-0|20260429150932-0|20260429151008-0
- 6Interessenbekundung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" (Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder); Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Str. 208Zur Vorlage · 2026/137 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Teilnahme am Projektauruf 2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ entscheiden. Gegenstand der Interessensbekundung ist die Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Straße 208. Die baulichen Anlagen und Gebäude der Sportstätte weisen einen technischen sowie energetischen Sanierungsbedarf auf, insbesondere in den Bereichen Gebäudehülle, technische Ausrüstung und Sanitäranlagen.
Das geplante Sanierungskonzept konzentriert sich auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Förderung der Klimaneutralität. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören die Installation einer Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden, die Dämmung von Dach und Fassade sowie die Erneuerung der Lüftungsanlagen und Fensterflächen. Zudem sind der Austausch der Beleuchtung auf LED-Technik, die Herstellung barrierefreier Duschanlagen sowie die Modernisierung der Sanitärräume vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2028 bis 2032 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen werden auf 5,8 Millionen Euro geschätzt. Im Rahmen des Bundesprogramms wird eine Förderquote von 75 Prozent angestrebt, was einem Bundesanteil von etwa 4,35 Millionen Euro entspräche und einen Eigenanteil der Stadt von 1,45 Millionen Euro zur Folge hätte. Mit der Einreichung der Projektskizze sind noch keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen für die Stadt verbunden.
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- 6.1Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 20.05.2026_Interessenbekundung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" (Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder); Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Str. 208Zur Vorlage · 2026/144 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Tischvorlage einen Ergänzungsantrag vorgelegt, der die Interessenbekundung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich insbesondere auf den Projektaufruf 2026 für Schwimmbäder und befasst sich mit der Sanierung des Freibades an der Recklinghauser Straße 208.
Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Inhaltlich geht es darum, die Interessen der Stadt im Rahmen des genannten Bundesprogramms für den Erhalt und die Modernisierung von Schwimmbädern zu vertreten. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus diesem Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Der Fokus liegt auf der Nutzung der Möglichkeiten, die das Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Sportstätten bietet.
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- 7Anfragen der Ratsmitglieder
- 8Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich