Wahl der Mitglieder der unter TOP I.2 gebildeten Ausschüsse (ausgenommen Jugendhilfeausschuss)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2009/218 des Rates der Stadt befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für verschiedene Ausschüsse, mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses. Die Besetzung der Gremien erfolgt auf Grundlage von § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW. Vorgesehen ist die Wahl für den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, die Betriebsausschüsse 1, 2 (gleichzeitig Schulausschuss) und 3, den Kommunalwahlausschuss, den Wahlprüfungsausschuss sowie den Umweltausschuss.
Der Beschluss sieht vor, dass bei einem einheitlichen Wahlvorschlag die Annahme durch den Rat ausreichend ist. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Dabei werden die Wahlstellen entsprechend der Stimmanteile der Fraktionen und Gruppen verteilt. Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Zusammensetzung der Ausschüsse das politische Spektrum des Plenums widerspiegeln muss. Dies schließt die Möglichkeit von Listenverbindungen ein, sofern diese das Meinungs- und Kräftespektrum wahren und keine anderen Fraktionen benachteiligen.
Neben Ratsmitgliedern können in den genannten Ausschüssen auch sachkundige Bürger bestellt werden, wobei deren Anzahl die der Ratsmitglieder nicht erreichen darf. Der Bürgermeister ist als gesetztes Mitglied und Vorsitzender im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, verfügt jedoch nicht über Stimmberechtigung bei der Wahl. Für den Umweltausschuss ist die Wahl der Vertreter von Umweltschutzvereinigungen in einer folgenden Sitzung vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage besteht nicht.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
- Statusbericht 2009 zum Konzept Ruhr Beitrag der Stadt Castrop-Rauxel zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr 05.11.2009
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