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Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für die Sanierung der Trauerhalle Ickern

2009/238 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro für die Sanierung der Trauerhalle auf dem Ickerner Friedhof beraten. Die Vorlage sieht vor, die Mittel gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle für die Sanierung sonstiger Gebäude bereitzustellen.

Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus der Einstufung der Sanierung als investive Maßnahme, da diese zu einer wesentlichen Wertverbesserung und einer längeren Nutzungsdauer des Gebäudes führt. Die geplanten Arbeiten umfassen die Behebung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, die Erneuerung der nicht mehr nutzbaren sanitären Anlagen sowie die Modernisierung der überalterten Elektroanlagen. Zudem sollen Maßnahmen zur Wärmedämmung im Dachbereich durchgeführt und die Kühlung der Leichenzellen verbessert werden.

Die Finanzierung der 150.000 Euro erfolgt durch zwei Quellen. Ein Betrag von 100.000 Euro wird durch Minderausgaben aus verschiedenen Buchungsstellen gedeckt, darunter Mittel für den Neubau bzw. die Sanierung der Kita Lummerland, Maßnahmen im Bereich Straßen, Brücken und Beleuchtung sowie Auszahlungen für den Grunderwerb in Erin. Die verbleibenden 50.000 Euro werden durch eine zweckgebundene, angekündigte Spende bereitgestellt. Da die bereitgestellten Mittel für eine Komplettsanierung nicht ausreichen, ist eine Fortführung der Maßnahme im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für die Folgejahre vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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