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Sitzungsvorlage

Erhebung von Elternbeiträgen nach Inkrafttreten des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 01.08.2011

2011/308 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2011/308 befasst sich mit der Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen infolge des ersten Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz), welches zum 1. August 2011 in Kraft getreten ist. Gemäß der gesetzlichen Neuregelung sind Kinder im letzten Kindergartenjahr von der Beitragspflicht befreit. Für den entstandenen Ausfall sieht das Land eine Erstattung vor, die für die Stadt Castrop-Rauxel nach vorläufigen Berechnungen eine Mehreinnahme zwischen etwa 60.000 Euro und 80.000 Euro zur Folge hat.

Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Beibehaltung der bisherigen Regelung für Geschwisterkinder thematisiert. Der überörtliche Arbeitskreis „Elternbeitragstabelle Mittleres Ruhrgebiet“ hat sich nach einer Beratung am 11. Oktober 2011 mit Mehrheit für die Fortführung der bestehenden Regelung ausgesprochen. Gleichzeitig empfiehlt der Arbeitskreis, auch die Beitragsbefreiung auf Geschwisterkinder der Gruppe U 2 auszuweiten, um die Familienentlastung zu unterstützen. Eine dadurch entstehende Mindereinnahme von circa 6.000 Euro würde durch die oben genannten Ausgleichszahlungen des Landes gedeckt.

Der Verwaltungsvorstand hat der vorgeschlagenen Modifikation der Elternbeitragssatzung bereits zugestimmt. Es wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Änderung der Satzung gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen, damit die neue Regelung zum 1. Januar 2012 wirksam werden kann.

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