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Sitzungsvorlage

Änderung der Bedingungen für die Überlassung und Benutzung von Schulräumen und Pausenflächen sowie der Entgeltordnung

2013/069 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2013/069 befasst sich mit der Änderung der Bedingungen für die Überlassung und Benutzung von Schulräumen und Pausenflächen sowie der dazugehörigen Entgeltordnung. Seit dem 1. Januar 2013 ist für jede außerschulische Nutzung dieser Flächen ein Entgelt zu entrichten, wobei die Höhe der Gebühr von der gewerblichen oder nicht gewerblichen Art der Veranstaltung abhängt. Da keine Ausnahmen von der Zahlungspflicht mehr vorgesehen sind, werden auch kulturelle Angebote wie Laientheater bei Eintrittserhebung wie gewerbliche Nutzer behandelt. Für die Nutzung der großen Aula und des pädagogischen Zentrums ist ein Entgelt von 400 Euro pro Tag festgesetzt.

Um den Rückgang kultureller Angebote zu verhindern, wird eine Erweiterung der Regelungen vorgeschlagen. Kulturelle Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung für die Stadt Castrop-Rauxel oder solche, die der kulturellen Bildung dienen, sollen als nicht gewerbliche Nutzung eingestuft werden können, sofern die gewerbliche Gebühr für den Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Entscheidung über solche Ausnahmen soll im Einzelfall durch den Bereich Weiterbildung und Qualifizierung erfolgen. Anträge auf Feststellung der Voraussetzungen sind an die zuständige Fachabteilung zu richten. Für Veranstaltungen von Organisationseinheiten der Stadt Castrop-Rauxel bleibt die Entgeltordnung unanwendbar. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.

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