Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2014/264 befasst sich mit der ersten Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 in Castrop-Rauxel. Ziel der Vorlage ist die Einrichtung eines zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntags im Ortsteil Ickern am 07.09.2014.
Grundlage für die Änderung ist ein Ratsbeschluss vom 25.06.2014. Da die bestehende Verordnung für das Jahr 2014 bisher zehn Sonntage freigegeben hatte, ist die Aufnahme eines weiteren Termins gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes NRW, welches maximal elf Sonntage pro Gemeinde zulässt, rechtlich zulässig. Die Verwaltung führt dazu aus, dass für die Umsetzung Stellungnahmen von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, der IHK sowie der Handwerkskammer einzuholen sind.
Um den Veranstaltern zeitnah Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die Änderung der Verordnung mittels einer Dringlichkeitsentscheidung zu verabschieden. Damit soll die Einberufung einer Sondersitzung des Rates der Stadt sowie des Haupt- und Finanzausschusses vermieden werden. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 22. Juli 2014 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied unterzeichnet. Die Änderung der Verordnung sieht vor, dass im Bereich der Ickerner Straße, der Uferstraße, der Emscherstraße, der Vinckestraße und der Recklinghauser Straße neben dem bereits festgelegten Termin am 11.05.2014 nun auch der 07.09.2014 als verkaufsoffener Sonntag gilt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht festgestellt.
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Dokumente
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