Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat vom 25.05.2014 von Amts wegen gem. § 40 Abs. 1 lit. d) KWahlG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat beraten, die am 25. Mai 2014 stattgefunden hat. Die entsprechende Sitzungsvorlage (Nummer 2014/254) basiert auf dem Ergebnis einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.
Nachdem der Kommunalwahlausschuss das Wahlergebnis am 28. Mai 2014 festgestellt hatte, erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses durch den Bürgermeister in seiner Funktion als Wahlleiter am 30. Mai 2014 im Amtsblatt der Stadt. Die Frist für Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl endete am 30. Juni 2014.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der entsprechenden Wahlordnung ist der Wahlprüfungsausschuss dazu verpflichtet, eine Vorprüfung über etwaige Einsprüche und die allgemeine Gültigkeit der Wahl durchzuführen. Laut der vorliegenden Vorlage wurden keine Einsprüche gegen die Wahl eingerechnet. Da im Rahmen der amtlichen Vorprüfung keine Anhaltspunkte gegen die Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat ersichtlich sind, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Wahl vom 25. Mai 2014 für gültig zu erklären. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151808100264
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140818140402
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