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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Brandschutzmaßnahmen Ernst-Barlach-Gymnasium -

2002/217 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2002/217 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für Brandschutzmaßnahmen am Ernst-Barlach-Gymnasium. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung vom 16. Juli 2002 gemäß der Gemeindeordnung NRW nachträglich zu genehmigen.

Der Sachverhalt beschreibt die Notwendigkeit, Türen im Schulgebäude gegen Modelle auszutauschen, die den aktuellen Brandschutzvorschriften entsprechen. Zudem ist an vier Türen der Schule der Anbau von Außentreppen erforderlich, um einen zweiten Fluchtweg zu schaffen. Grundlage für diese Maßnahmen sind Anforderungen der Feuerwehr sowie der Bauordnung sowie ein vorliegendes Brandschutzgutachten. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird aufgrund der bestehenden Fristsetzungen als unabweisbar eingestuft.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 450.000 Euro. Da im Haushalt 2002 keine spezifischen Mittel für Brandschutzmaßnahmen am Ernst-Barlach-Gymnasium vorgesehen sind, sollen Mittel aus dem 30-Millionen-Plus-Programm in Höhe von 420.300 Euro verwendet werden. Diese Mittel waren ursprünglich für die Sanierung von Dach, Fenstern und Fassade der Turnhalle in der Freiheitsstraße vorgesehen. Die Finanzierung der verbleibenden Kosten für die Turnhalle soll über einen Antrag beim Energiefonds erfolgen. Die Differenz von etwa 30.000 Euro soll im Haushalt 2003 bereitgestellt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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