Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2002

2002/267 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2002/267 befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Castrop-Rauxel an der Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2002. Grundlage hierfür ist die Neufassung des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2001. Gemäß dieser Regelung sind die Gemeinden mit einem Anteil von 20 Prozent an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums veranschlagten Beträgen für förderfähige Investitionsmaßnahmen beteiligt.

Der auf Castrop-Rauxel entfallende Finanzierungsbeitrag wurde für das Jahr 2002 mit einem Betrag von 354.851,66 Euro festgesetzt. Die Verrechnung dieses Betrages erfolgt in drei Raten mit den nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz auszuzahlenden Schlüsselzuweisungen. Die ersten beiden Raten in Höhe von jeweils 141.940,66 Euro sind für den 27. Juni sowie den 27. September 2002 vorgesehen, während die dritte Rate in Höhe von 70.970,34 Euro am 20. Dezember 2002 fällig wird.

Da im Vermögenshaushalt für das Jahr 2002 keine Mittel für diese Beteiligung veranschlagt waren, wurden die Mittel aufgrund der rechtlichen Verpflichtung vorab bereitgestellt. Da die Haushaltssatzung zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht rechtskräftig war, konnte zum damaligen Zeitpunkt noch keine formelle Zustimmung des Rates zur Mittelüberschreitung erfolgen. Der Rat der Stadt nimmt die Vorabmittelbereitstellung im Vermögenshaushalt zur Kenntnis, wobei die endgültige Zustimmung nach Rechtskraft der Haushaltssatzung eingeholt wird.

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