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Sitzungsvorlage

Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung Hier: Erlass einer neuen Satzung

2002/298 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/298 des Rates der Stadt sieht die Neufassung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung für Castrop-Rauxel vor. Anlass für die Neuregelung ist die zum 01.01.2003 in Kraft tretende Gewerbeabfallverordnung, welche erhöhte Anforderungen an die Getrennthaltung und Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfällen stellt. Die Neufassung regelt unter anderem die Ermittlung des Behälterbedarfs über branchenspezifische Einwohnergleichwerte sowie die Pflicht zur Bereitstellung von Restmülltonnen.

Die Stadt erbringt verschiedene Entsorgungsleistungen, die von der Sammlung von Restabfällen, Bioabfällen und Papier bis hin zur Entsorgung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten reichen. Für Grundstückseigentümer in Wohngebieten besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, wobei Ausnahmen bei nachgewiesener Eigenverwertung möglich sind. Die Entsorgung erfolgt über Grundstückssammlungen, Abfallgefäplements oder den Recyclinghof Pöppinghausen.

Die Satzung legt detaillierte Vorgaben zur Bereitstellung von Abfallbehältern und zur Trennung von Abfallfraktionen fest. So müssen die Standplatzdistanzen für Tonnen eingehalten werden, und Bauabfälle sind nach spezifischen Abfallschlüsseln (EAV) zu trennen. Zudem werden Regelungen zu den Leerungsintervallen sowie zu den Anmeldepflichten bei Änderungen der Abfallmenge getroffen. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Satzung beschließen.

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