Erhalt der dritten Gruppe im Kindergarten St. Lambertus - Henrichenburg
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Die Sitzungsvorlage 2002/277 des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass die Stadt Castrop-Rauxel den Trägeranteil für eine halbe Kindergartengruppe im katholischen Kindergarten St. Lambertus in Henrichenburg übernimmt. Diese Maßnahme soll ab dem 1. September 2003 befristet für jeweils ein Kindergartenjahr gelten.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Jugendhilfeplanung, wonach der Erhalt der dritten Gruppe im Planungsbezirk Nord notwendig ist, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten. Zuvor hatte die katholische Kirchengemeinde St. Lambertus über die Zentralrendantur der katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Datteln einen Antrag auf Übernahme von Trägeranteilen gestellt. Da die Berechnung auf Basis der Richtlinien des Bischöflichen Generalvikariats Münster einen Grundbestand von 2,5 Gruppen ergab, verblieb ein unfinanzierter Anteil von 0,5 Gruppen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf rund 7.700,00 Euro pro Jahr. Die Verwaltung führt aus, dass die Übernahme des Trägeranteils kostengünstiger ist als die Bereitstellung von Ersatzplätzen in städtischer Trägerschaft. Eine jährliche Überprüfung der Bedarfszahlen durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe ist vorgesehen. Sollten sich die Bedarfe im Planungsbezirk Nord verändern und die Gruppe entbehrlich werden, muss der Jugendhilfeausschuss erneut beschließen.
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Dokumente
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