Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/300 des Jugendhilfeausschusses sieht eine Änderung der Entgeltordnung für das Hallenbad sowie das Parkbad Nord vor. Hintergrund der geplanten Anpassungen sind Investitionen in Höhe von etwa fünf Millionen Euro. Die Neuregelung sieht vor, die Eintrittspreise für Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren von 2,00 Euro auf 2,50 Euro anzuheben. Für Kinder im Alter von 4 bis 17 Jahren sowie für Rollstuhlfahrer steigt der Preis von 1,25 Euro auf 1,50 Euro. Die Gebühren für Früh- und Spätschwimmer sollen von 1,50 Euro auf 2,00 Euro angehoben werden. Zudem wird die 400-Punkte-Karte mit einem Einzelpreis von 77,00 Euro anstelle der bisherigen 300-Punkte-Karte eingeführt. Der Ferienpass soll von 3,90 Euro auf 4,50 Euro steigen, wobei die Gebühr pro Badbesuch von 0,50 Euro auf 1,00 Euro angepasst wird.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Einführung einer Nutzungsentschädigung für Vereine bei Veranstaltungen. Für Wassersportvereine des Stadtsportverbandes sind Entschädigungen von 30,00 Euro pro Stunde bei Einnahmeverlusten während der öffentlichen Badezeit sowie 20,00 Euro pro Stunde bei Personalaufwand nach der Badezeit vorgesehen. Andere Veranstaltungen, wie etwa Vereinsfeiern, werden mit 50,00 Euro pro Stunde belegt, während ortsfremde Vereine 100,00 Euro und kommerzielle Nutzer 200,00 Euro pro Stunde entrichten. Die Berechnung erfolgt nach Nutzungs- und Reinigungszeit. Die Verwaltung ist befugt, über die Überlassung zu entscheiden und Entschädigungen bei öffentlicher Werbewirkung zu reduzieren oder zu erlassen. Für Schulen und Vereine bei regulären Trainingszeiten findet eine interne Leistungsverrechnung statt. Alle Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Dokumente
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