BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 163 Planbereich: Westring hier: Beschluss einer erneuten Veränderungssperre nach §§ 14, 16 und 17 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/060 sieht den Beschluss des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vor, eine erneute Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 163 „Westring“ zu erlassen. Die Satzung bezieht sich auf die Gemarkungen Castrop (Flur 14) sowie Behringhausen (Flur 1, 2, 3 und 6). Durch die Veränderungssperre werden Vorhaben, die einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, sowie erhebliche Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Interessen dem nicht entgegenstehen.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer Neuausrichtung der städtebaulichen Ziele. Während die bisherige Planung darauf abzielte, bestehende Einzelhandelsbetriebe zu sichern und weitere Ansiedlungen zu verhindern, sieht das neue Zentren- und Einzelhandelskonzept eine gestaltende Bauleitplanung vor. Ziel ist es, Teile des Gebiets als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel im Fachmarktsegment zu entwickeln, um den Bereich Westring als Ergänzungsstandort zum Hauptzentrum Altstadt zu etablieren.
Da die bisherige Begründung für die Verlängerung der Veränderungssperre aufgrund dieser neuen Zielsetzung als nicht mehr ausreichend für die rechtliche Absicherung angesehen wurde, soll die neue Satzung die Bauleitplanung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährleisten. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde im Regierungsbezirk Münster. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003060
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