BAULEITPLANUNG Planaufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 167 Planbereich: Zwischen Herrenland und Emschertalbahn hier: Beschluss zur Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2003/073 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 mit der Bezeichnung „Zwischen Herrenland und Emschertalbahn“ gefasst. Das Verfahren erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Mit dem Beschluss wurde zudem die öffentliche Auslegung des Planentwurfs inklusive der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB veranlasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine etwa 2,5 Hektar große, unbebaute Fläche im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Castrop-Süd, nahe der Altstadt. Die Flächen im Plangebiet wurden von der WestGkA, der Managementgesellschaft für kommunale Anlagen der Westdeutschen ImmobilienBank, im Rahmen einer Vereinbarung mit der Stadt Castrop-Rauxel von der Deutschen Bahn AG erworben. Voraussetzung für die aktuelle Planung war der Verzicht der Deutschen Bahn AG auf die Planungshoheit durch Entwidmung der Flächen zum 12. November 2002.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung einer Wohnsiedlung sowie die Ansiedlung von Infrastruktureinrichtungen zu schaffen. Im Zuge dieses Vorhabens ist eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Ein entsprechender Beschluss zur Durchführung der 57. Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits im Dezember 2001 gefasst. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003073
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