BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 63a Planbereich: Zwischen Recklinghauser -, Ickerner -, Friedrich- und Kirchstraße hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 63a beschließen. Das betroffene Gebiet liegt zwischen der Recklinghauser, der Ickner, der Friedrich- und der Kirchstraße. Die Vorlage, die im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 zur Beratung vorliegt, sieht vor, die Sperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB als Satzung zu erlassen.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 63a ist es, bestehende gewerbliche Betriebe planungsrechtlich zu sichern und die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe zu verhindern. Dies geschieht im Kontext des fortgeschriebenen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes, welches die Ansiedlung von großflächigem Lebensmitteleinzelhandel primär auf die Kernbereiche der Altstadt, das Nebenzentrum Habinghorst sowie auf Nahversorgungszentren wie Ickern, Schwerin oder Henrichenburg beschränkt. Die Verwaltung prüft derzeit zudem die Zulässigkeit von Lebensmittelhandelsbetrieben an sogenannten Scharnierstandorten, wobei die Ergebnisse mit der IHK und der Bezirkgregierung in Münster abgestimmt werden.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass Bauvorhaben die Umsetzung dieser Zielsetzungen erschweren oder unmöglich machen. Durch die Sperre wird die Sicherung der Bauleitplanung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährleistet. Innerhalb des Geltungsbereichs sind Vorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, sowie erhebliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern keine Ausnahmen aufgrund überwiegender öffentlicher Interessen zugelassen werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003092
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