BAULEITPLANUNG Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 117a Planbereich: Nördlich der Hagenstraße hier: Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes und zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) der Stadt Castrop-Rauxel wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117a für den Planbereich „Nördlich der Hagenstraße“ zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches zu verabschieden und den Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan Nr. 117a ist seit November 1998 rechtsverbindlich und wurde in den Jahren 2000 sowie 2001 bereits in Teilbereichen angepasst. Die vorliegende 4. Änderung betrifft eine Fläche von etwa einem Hektar. Ziel der Anpassung ist es, die planungsrechtlichen Festsetzungen in einem spezifischen Teilbereich so zu modifizieren, dass ein zusammenhängendes und homogenes Siedlungsgefüge entsteht. Inhaltlich orientiert sich das Verfahren an der bereits laufenden 3. Änderung des Bebauungsplanes.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Festsetzungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs, die Regelungen zu Flächengrößen und -tiefen der zu überbauenden Grundstücksteile sowie Vorgaben zur Baugestaltung und Gebäudeausrichtung. Für das Planverfahren entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt, da sich der Eigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen verpflichtet hat.
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