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Sitzungsvorlage

Errichtung einer Funk-Basisstation für das Mobilfunknetz

2003/100 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Deutsche Funkturm GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Funk-Basisstation für das Mobilfunknetz in Castrop-Rauxel. Als Standort für die Anlage ist ein städtisches Grundstück in der Gemarkung Obercastrop, Flur 4, Nummer 149 an der Marienstraße, vorgesehen. Das betreffende Areal ist derzeit als Parkplatz ausgewiesen.

Die Auswahl des Standortes erfolgte im Einvernehmen zwischen den Bereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie der Abteilung Umweltschutz der Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung durch den Bereich Bauordnung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Untere Landschaftsbehörde eine Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung ausspricht. Die Bemühungen zur Erlangung dieser Befreiung liegen bei der Antragstellerin.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 der Errichtung der Funk-Basisstation auf dem genannten Grundstück zustimmt. Die Maßnahme hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Die Verwaltung führt die Errichtung der Anlage mit dem Hintergrund aus, dass die Bedeutung der Mobilfunkversorgung für das wirtschaftliche und soziale Leben stetig zunimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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