BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 als vorhabenbezogener Bebauungsplan Planbereich: Nördlich Dornbachstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2003/098 beschlossen, den Planentwurf zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Planbereich „Nördlich Dornbachstraße“ sowie die dazugehörige Begründung öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats.
Das Verfahren zur Änderung wurde bereits im Oktober 2001 eingeleitet. Der Planbereich umfasst Flächen zwischen der Dornbachstraße, der Wartburgstraße, dem Schulzentrum und der Habinghorster Straße, die derzeit überwiegend durch ungenutzte Gewerbeflächen geprägt sind. Der Vorhabenträger plant auf der nördlichen Fläche die Ansiedlung eines Marktes für Medien, Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik. Da diese Nutzung im bestehenden Gewerbegebiet-West nicht zulässig ist, muss die Fläche als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Bezirksregierung Münster hat den Bedarf für einen großflächigen Elektro-Fachmarkt in der Größe von 2.600 Quadratmetern für Castrop-Rauxel grundsätzlich anerkannt.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Einleitungsbeschluss beschränkt sich die Änderung nun auf den nördlichen Bereich des Gewerbegebiets West sowie die angrenzenden Straßenverkehrsflächen der Siemensstraße und der Wartburgstraße inklusive des Kreisverkehrs. Eine Änderung des südlichen Bereichs ist nicht erforderlich, da die aktuellen Planungen den bestehenden Festsetzungen entsprechen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im Zeitraum vom 27. März bis zum 4. April 2003 durchgeführt.
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