Gründung eines Beirates für Stadtgestaltung hier: Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2003/102 wird die Gründung eines Beirates für Stadtgestaltung in Castrop-Rauxel auf Grundlage einer neuen Satzung beantragt. Ziel des Beirates ist es, die Qualität des Stadtbildes und der Baukultur durch Empfehlungen zu Bauvorhaben, Bebauungsplänen, Satzungen sowie städtebaulichen Konzepten zu sichern. Der Beirat soll aus fünf vom Rat gewählten Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur bestehen. Die Amtszeit der Mitglieder erstreckt sich über eine Legislaturperiode, wobei eine Neuberufung zum 1. Januar des Folgejahres nach Kommunalwahlen vorgesehen ist. Die Geschäftsführung wird durch den Technischen Beigeordneten im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung übernommen.
Die Sitzungen des Beirates finden mindestens alle drei Monate statt, wobei die Einladungen sieben Tage vor dem Termin erfolgen und Tagesordnungsvorschläge zwei Wochen im Voraus vorliegen müssen. Um Verzögerungen in bauaufsichtlichen Verfahren vorzubeugen, sollen Tagesordnungspunkte primär einmal behandelt werden, sofern keine Ausnahmeregelung durch den Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem Technischen Beigeordneten getroffen wird. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit in offener Abstimmung gefasst. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich. Ein vom Technischen Beigeordneten bestimmter Schriftführer dokumentiert die Sitzungen in einer Niederschrift. Die Einrichtung des Beirates basiert auf dem Interesse der Architektenschaft sowie einem Austausch vom 11. November 2003. Es entstehen durch die Gründung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003102
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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