Anerkennung des Vereines zur Betreuung von Kindern der Grundschule an der Ahornstrasse - Ahörnchen e. V. als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2003/084 die Anerkennung des Vereins zur Betreuung von Kindern der Grundschule an der Ahornstraße – Ahörnchen e. V. als freier Träger der Jugendhilfe beschlossen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 75 KJHG.
Der Verein, der seinen Sitz in der Venusstraße in Castrop-Rauxel hat, stellte den Antrag auf diese Anerkennung. Das zuständige Jugendamt, konkret der Bereich Einrichtungen der Jugendhilfe, hat den Sachverhalt im Vorfeld geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 75 KJHG, insbesondere die Anforderungen aus Absatz 1, Punkte 1 bis 4, erfüllt.
Mit dem Beschluss wird der Verein offiziell als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat und somit keine finanziellen Verpflichtungen für den Haushalt entstehen. Die Federführung für die Vorlage lag beim Jugendhilfeausschuss.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003084
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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