Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen für Erdbestattungen an den Friedhofsträger
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/217 befasst sich mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe von Grabstellen für Erdbestattungen an den Friedhofsträger der Stadt Castrop-Rauxel. Bisher sieht die Regelung für Wahl- und Reihengräber eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vor, was aufgrund der geologischen Gegebenheiten und der Verwesungsdauer als Standard festgelegt ist.
Die Verwaltung stellt fest, dass von den Hinterbliebenen vermehrt der Wunsch nach einer vorzeitigen Rückgabe geäußert wird, da eine ordnungsgemäße Grabpflege aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr möglich ist. Da das aktuelle Satzungsrecht diese Option nicht vorsieht, schlägt die Verwaltung vor, eine Rückgabe des Nutzungsrechts nach frühestens 20 Jahren zu ermöglichen. Diese Regelung soll sich an der bestehenden Handhabung für Urnenbeisetzungen orientieren.
Für die Zeit, in der die Grabstelle weiterhin mit einem Ruherecht belegt bleibt, soll eine einmalige Unterhaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Jahr und Stelle an den Friedhofsträger entrichtet werden. Diese Gebühr dient der Abgeltung der anfallenden Pflege- und Unterhaltskosten. Die Verwaltung begründet diese Maßnahme mit der Notwendigkeit der Gebührengerechtigkeit, um zu verhindern, dass die entstehenden Pflegekosten über die allgemeine Gebührenkalkulation aufgefangen werden müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe vom 12.12.2002 annimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003217
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