Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft 2 des Jungendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/317 legt die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft 2 (AG 2) des Jugendhilfeausschusses fest, die sich auf Tageseinrichtungen für Kinder spezialisiert. Die Arbeitsgemeinschaft versteht sich gemäß SGB VIII als Gremium mit Empfehlungscharakter und setzt sich aus 16 Vertretern zusammen, darunter Vertreter verschiedener Träger der freien Jugendhilfe, kirchlicher Organisationen, politischer Fraktionen sowie der Verwaltung.
Die AG 2 übernimmt eine beratende Funktion für den Jugendhilfeausschuss und unterstützt das Jugendamt bei der Jugendhilfeplanung. Das Gremium erarbeitet fachliche Empfehlungen, die in Verwaltungsvorlagen einfließen sollen, und kann eigene Vorschläge einbringen. Dabei agiert die Arbeitsgemeinschaft unabhängig von Weisungsbefugnissen durch den Ausschuss oder die Verwaltung, wobei die Vertreter die Interessen ihrer jeweiligen Träger einbringen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung trägerübergreifender Vereinbarungen, etwa für Stadtteiltreffs, gemeinsame Aufnahmeverfahren oder Projekte zur Sprachförderung.
Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet arbeitsteilig und stellt ihre Ergebnisse gegenüber verschiedenen Gremien, Fraktionen und Einrichtungen dar. Bei fachlich kontroversen Themen werden unterschiedliche Standpunkte alternativ aufbereitet, um Entscheidungshilfen für die Politik zu schaffen. Zu den aktuellen thematischen Prioritäten gehören unter anderem die Vernetzung von Schule und Tageseinrichtungen, die Schulkindbetreuung, die integrative Erziehung sowie die Entwicklung von Strukturen für Stadtteiltreffs und die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003317
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
- Antrag der Ev. Kirchengemeinde Rauxel auf Übernahme des Trägeranteils für die dritte Gruppe des Kindergartens Alleestraße ab dem Kindergartenjahr 2004/2005. Die Förderung erfolgt nur solange, wie die Aufrechterhaltung der dritten Gruppe zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz notwendig ist. 03.11.2003
- Antrag der Ev. Kirchengemeinde Ickern auf Übernahme von 50 % des Trägeranteils für die zweite Gruppe des Kindergartens Borghagener Straße ab dem Kindergartenjahr 2004/2005. 03.11.2003
- Resolutionsentwurf der AG 1 zu den geplanten Kürzungen der Landesmittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit für die Jahre 2004/2005 13.11.2003
- Tagespflege 30.09.2003
- Präventive Förderung von Kindern im Sozialraum Schwerin 25.09.2003
- Jahresbericht 2002 ''Hilfen zur Erziehung'' 25.09.2003