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Sitzungsvorlage

Zügigkeit der Elisabethschule (kath. Bekenntnisgrundschule)

2004/140 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, die Zügigkeit der Elisabethschule, einer katholischen Bekenntnisgrundschule, ab dem Schuljahr 2004/2005 auf drei Züge in Form von Parallelklassen zu begrenzen. Damit wird ein vorangegangener Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2003 geändert, der keine Obergrenze für die Anzahl der Züge vorgesehen hatte.

Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die Rückmeldung der Bezirksregierung Münster, welche die Genehmigung einer unbegrenzten Zügigkeit ablehnen möchte. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass aufgrund der aktuellen und zu erwartenden Raumsituation eine Begrenzung auf drei Züge angemessen ist. Es wird darauf verwiesen, dass die Schule aufgrund der vorhandenen elf Klassenräume in der Vergangenheit bereits nahezu dreizügig geführt wurde.

Nach Einschätzung der Verwaltung führt diese Festlegung nicht zu einer Gefährdung des Bestands von Gemeinschaftsgrundschulen im Einzugsbereich der Elisabethschule, da eine mindestens einzügige Führung dieser Schulen gewährleistet bleiben dürfte. Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes wurde die Schulkonferenz der Elisabethschule um eine Stellungnahme zu der geplanten Begrenzung gebeten. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.

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