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Sitzungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule; Verlängerung der Gültigkeit nach Ablauf der Befristung

2004/196 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die erste Änderung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschließen. Mit dieser Änderung wird die Gültigkeit der ursprünglichen Satzung vom 17. Oktober 2003, welche der Rat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2003 mit einer Befristung auf ein Jahr verabschiedet hatte, verlängert.

Nach Angaben der Verwaltung ist diese Verlängerung notwendig, um für das Schuljahr 2004/05 eine Rechtsgrundlage für die weitere Erhebung von Elternbeiträgen aufrechtzuerhalten. Die Beiträge dienen dazu, den Schulträgeranteil in Höhe von 410 Euro pro teilnehmendem Kind anteilig zu decken und zur Finanzierung des eingesetzten Personals beizutragen.

Die vorliegende Änderung sieht vor, dass die Satzung mit Ablauf des Schuljahres 2004/05, also zum 31. Juli 2005, außer Kraft tritt. Die Änderungssatzung selbst soll am 18. Oktober 2004 in Kraft treten. Die Vorlage weist daraufم hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme entstehen. Details zu den aktuell festgesetzten Elternbeiträgen in der Wilhelmschule und der Grundschule Deininghausen sind einer separaten Vorlage zu entnehmen, während für die Grundschule Am Hügel ab dem Schuljahr 2004/05 noch keine Aussagen zur Entwicklung möglich sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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