Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 28. September 2023 über eine Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht vor, die Zusammensetzung des Gremiums anzupassen, wobei die rechtlichen Grundlagen in den Paragrafen 4 und 5 des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel als Basis dienen.
Gemäß den geltenden Regelungen setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und weiteren beratenden Mitgliedern zusammen. Eine Vorgabe sieht vor, dass ein Vertreter der katholischen Kirche dem Ausschuss angehören muss. Aufgrund einer personellen Veränderung, bei der das bisherige ordentliche Mitglied für die Funktion nur noch als persönliche Stellvertretung zur Verfügung steht, hat das Dekanat Emschertal eine Neubenennung vorgenommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass ein Vertreter des Dekanats Emschertals als neues ordentliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss berufen wird. Die bisherige Vertreterin der katholischen Kirche übernimmt in der neuen Konstellation die Funktion der persönlichen Stellvertretung. Mit dieser Umbesetzung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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