Sitzungsvorlage
Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: Satzungsbeschluss
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 330507100177
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230720162448-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230720161027-0
Beratungsfolge
- 15.08.2023kein Ergebnis hinterlegt