Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Vorkaufsrechtssatzung 4 zu verabschieden. Mit diesem Beschlussvorschlag wird die Stadt befugt, für bestimmte Flächen im Stadtteil Rauxel ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Anspruch zu nehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Rauxel, Flur 5 und Flur 2 ein, die sich zwischen der Habinghorster Straße, der A 42 und der Grutholzallee befinden. Die betroffenen Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt und grenzen unter anderem an das Landschaftsschutzgebiet „Grutholz und Beerenbruch“.
Der Anlass für die Satzung ist die geplante Entwicklung der sogenannten Potenzialfläche Ost. Diese Fläche ist als Teil des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Stadtmittelpunkt für die Neuentwicklung zu einem nutzungsgemischten Quartier vorgesehen. Da die Flächen derzeit in Privatbesitz sind, dient das Vorkaufsrecht dazu, die städtebauliche Entwicklung abzusichern und zu verhindern, dass Grundstücksverkäufe an Dritte die geplanten Maßnahmen behindern. Durch das Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, bei Veräußerungen einzugreifen und die Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten.
Die Verwaltung gibt an, dass die Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verursacht. Ein finanzieller Aufwand entsteht erst im Falle einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie in den Betriebsausschuss 3 vorgelegt und soll im Rat der Stadt beschlossen werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 330507100177
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230720162448-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230720161027-0
Beratungsfolge
- 15.08.2023kein Ergebnis hinterlegt