Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 4Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 5Antrag der FDP-Fraktion vom 31.07.2023_Baumneupflanzungen mit Befreiung von den Regelungen der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2023/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 31. Juli 2023 einen Antrag eingebracht, der sich auf Baumneupflanzungen sowie eine Befreiung von den Regelungen der Baumschutzsatzung bezieht. Die Vorlage mit der Nummer 2023/202 ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 15. August 2023, den Betriebsausschuss 3 am 17. August 2023 sowie in den Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an dem eingereichten Antrag der Fraktion. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 für die Bereiche Planen, Bauen und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 6Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 31.07.2023_Umgestaltung des Einmündungsbereiches Ecke Stadtgarten/ BeethovenstraßeZur Vorlage · 2023/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/196 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 31. Juli 2023. Gegenstand des Antrags ist die Gestaltung des Einmündungsbereiches an der Ecke Stadtgarten und Beethovenstraße.
Der Vorgang ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 15. August 2023, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. August 2023 sowie in den Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktionen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 7Fahrradabstellanlagen RathausZur Vorlage · 2023/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Errichtung neuer Fahrradabstellanlagen in der Tiefgarage des Rathauses beschließen. Die Maßnahme dient der Verbesserung des ruhenden Radverkehrs sowie der Förderung klimafreundlicher Mobilität für Beschäftigte der Stadtverwaltung und Besuchende. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Vorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie 4.2.5 C zur Verbesserung der Infrastruktur des Radverkehrs als Förderantrag anzumelden und bei Erhalt der Mittel umzusetzen.
Das Vorhaben sieht den Ersatz veralteter und beschädigter Fahrradbügel durch FGSV-konforme Anlehnbügel sowie die Schaffung zusätzlicher, wettergeschützter und diebstahlsichere Stellplätze vor. In den Blöcken A, C und E der Tiefgarage sollen neue Sammelradabstellanlagen entstehen, wobei die Standorte in den Blöcken C und E durch Umzäunungen und Schließanlagen gesichert werden sollen. Für Besuchende werden zudem neue Abstellmöglichkeiten in den Blöcken B und E geschaffen. Insgesamt sollen etwa 47 Stellplätze für Beschäftigte und 13 Stellplätze für Besuchende bereitgestellt werden.
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf insgesamt 70.000 Euro. Die Finanzierung ist so geplant, dass 65 Prozent, also 45.500 Euro, aus Fördermitteln gedeckt werden, während der städtische Eigenanteil 35 Prozent, entsprechend 24.500 Euro, beträgt. Die notwendigen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 8Sachstandsbericht zum Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 2023/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel arbeitet an der Neuaufstellung eines Handlungskonzepts zum Thema Wohnen, um auf die aktuellen Entwicklungen des Wohnungsmarktes zu reagieren. Das bisherige Konzept aus dem Jahr 2013 soll durch eine neue Strategie ersetzt werden, die unter anderem die steigenden Preise für Boden, Miete und Kauf sowie die Anforderungen an die energetische Sanierung berücksichtigt. Die Erarbeitung erfolgt durch das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung (InWIS).
Ein aktueller Sachstandsbericht zeigt, dass im Mietsektor ein Nachfragedruck besteht, insbesondere bei größeren Wohnungen ab vier Zimmern, altersgerechtem Wohnraum und preisgünstigen Angeboten für Alleinstehende. Im Bereich des Wohneigentums ist die Nachfrage aufgrund der Zinsentwicklung und hoher Immobilienpreise eher zurückhaltend, wobei ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei Bestandsimmobilien besteht.
Die Analyse identifiziert Potenziale im Wohnungsbestand, etwa durch Aufstockungen oder Dachgeschossausbauten. Die Leerstandsquote wird auf etwa 4,0 % geschätzt, wobei ein Teil des Leerstands auf Sanierungsstau zurückzuführen ist. Zudem können etwa 1.900 Haushalte durch einen anstehenden Generationenwechsel Wohnraumpotenziale freisetzen. Als Fokusgebiete für diesen Wechsel wurden Bereiche in Ickern, Rauxel, Schwerin, Obercastrop und Frohlinde ermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Energieeffizienz des Bestands, wobei bereits Beratungsangebote wie die Initiative „CASKlimahelden“ in bestimmten Quartieren existieren. Die Vorlage wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 9Grundstücksgeschäfte der ECAS GmbH - Entwicklung der Fläche 'Schillerstraße'Zur Vorlage · 2023/168 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/168 befasst sich mit der geplanten Entwicklung des Grundstücks in der Schillerstraße durch die ECAS GmbH. Im Rahmen einer Konzeptvergabe soll die Fläche zu wohnbaulichen Zwecken vermarktet werden. Ziel des Verfahrens ist es, die Wohnraumversorgung in Castrop-Rauxel qualitativ und quantitativ zu verbessern. Dabei erfolgt die Vergabe nicht primär über das höchste Gebot, sondern anhand einer Bewertungsmatrix, die städtebauliche, architektonische, ökologische und ökonomische Kriterien berücksichtigt.
Die städtebaulichen Vorgaben sehen die Errichtung eines Wohngebäudes mit drei Vollgeschossen vor, das nach dem KfW-55-Standard sowie barrierearm ausgestattet sein soll. Architektonische Parameter umfassen eine klare Formsprache mit hellen Putzflächen und einem Mindestanteil von 20 % Holzverschalung sowie Flach- oder Pultdächer. Ökologische Aspekte wie eine Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche sind fester Bestandteil der Kriterien, wobei ökologische Ansätze mit 25 % in der Bewertung gewichtet werden. Zudem sollen Stellplätze für Pkw und Fahrräder witterungsgeschützt und ohne Beeinträchtigung des Vorgartens realisiert werden.
Die wirtschaftliche Kalkulation der Verwaltung geht davon aus, dass die Vermarktung für die ECAS GmbH wirtschaftlich tragbar ist. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf etwa 1.645.000 Euro, während die Grunderwerbskosten inklusive Nebenkosten bei circa 202.000 Euro liegen. Für potenzielle Investoren wird eine Gewinnspanne von etwa 5 bis 10 % der investierten Mittel prognostiziert. Eine endgültige Entscheidung über die Veräußerung des Grundstücks bedarf eines separaten Beschlusses des Rates.
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Hauptdokument|20230724161033-0|20230725092605-0|20230725092609-0|20230725092611-0|20230725092614-0|20230725145654-0|20230725145656-0
Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 10Sachstandsbericht (Juli 2023) zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2023/181 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/181 enthält einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Planungen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs „Obere Münsterstraße“/ Bahnhof Süd. Grundlage der Maßnahmen ist eine Kreuzungsvereinbarung aus den Jahren 1973/1974. Die DB Netz AG strebt die Umsetzung der Vereinbarung an und hat die Abstimmungsprozesse mit der Stadt Castrop-Rauxel sowie dem EUV Stadtbetrieb intensiviert.
Im Rahmen einer systematischen Variantenuntersuchung wurde ein alternatives Planungskonzept für eine barrierefreie Querung des Fuß- und Radverkehrs entwickelt. Eine Unter- oder Überführung für den motorisierten Individualverkehr wird aufgrund der räumlichen Auswirkungen im Bestand als nicht umsetzbar eingestuft. Die Untersuchung konzentriert sich daher auf zwei Prüfvarianten, die beide auf Rampenkonstruktionen basieren, wobei eine Radfahrrampe aufgrund der Platzverhältnisse nicht realisierbar ist.
Die erste Prüfvariante sieht eine Brückenkonstruktion westlich des aktuellen Bahnübergangs vor, was eine Verlegung der Bahnsteige nach Osten erfordern würde. Die Machbarkeit dieser Variante wird durch eine Untersuchung der DB Station & Service im zweiten Halbjahr 2024 geprüft. Die zweite Prüfvariante sieht eine Querung an der Stelle des heutigen Bahnübergangs vor, wobei die Rampen gewunden verlaufen. In beiden Varianten könnten ergänzende Aufzugsanlagen zur Verkürzung der Wegstrecke installiert werden, deren Kosten jedoch nach aktuellem Stand von der Stadt zu tragen wären. Der Rat der Stadt soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 11Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2023/170 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Vorkaufsrechtssatzung 4 zu verabschieden. Mit diesem Beschlussvorschlag wird die Stadt befugt, für bestimmte Flächen im Stadtteil Rauxel ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Anspruch zu nehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Rauxel, Flur 5 und Flur 2 ein, die sich zwischen der Habinghorster Straße, der A 42 und der Grutholzallee befinden. Die betroffenen Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt und grenzen unter anderem an das Landschaftsschutzgebiet „Grutholz und Beerenbruch“.
Der Anlass für die Satzung ist die geplante Entwicklung der sogenannten Potenzialfläche Ost. Diese Fläche ist als Teil des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Stadtmittelpunkt für die Neuentwicklung zu einem nutzungsgemischten Quartier vorgesehen. Da die Flächen derzeit in Privatbesitz sind, dient das Vorkaufsrecht dazu, die städtebauliche Entwicklung abzusichern und zu verhindern, dass Grundstücksverkäufe an Dritte die geplanten Maßnahmen behindern. Durch das Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, bei Veräußerungen einzugreifen und die Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten.
Die Verwaltung gibt an, dass die Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verursacht. Ein finanzieller Aufwand entsteht erst im Falle einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie in den Betriebsausschuss 3 vorgelegt und soll im Rat der Stadt beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 12Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Nr. 1 'Bergarbeitersiedlung Schwerin' hier: Beschluss über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB und § 89 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauO NRWZur Vorlage · 2023/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur Neuaufstellung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Nr. 1 „Bergarbeitersiedlung Schwerin“ vor. Die Neufassung ersetzt die bestehende Satzung aus dem Jahr 2001. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 4,1 Hektar großes Gebiet im Ortsteil Schwerin, welches Teile der Funkestraße, der Schweriner Straße sowie der Grimbergstraße und angrenzende Grundstücke einschließt.
Die Neugestaltung der Satzung erfolgt, um die Anforderungen an moderne energetische Gebäudesanierungen zu berücksichtigen. Während die ursprüngliche Fassung primär auf den Erhalt der Baukultur fokussierte, integriert die neue Satzung nun auch Vorgaben zur Gestaltung sowie Regelungen zur Zulässigkeit von Solaranlagen. Ziel der Planung ist es, das einheitliche Erscheinungsbild der ehemaligen Bergarbeitersiedlung der Zeche Graf Schwerin I/II zu wahren. Da die Gebäude nach der Privatisierung in Einzelbesitz übergegangen sind, dient die Satzung als Instrument zur städtebaulichen Koordination, um den Charakter des Ensembles zu sichern und eine Zersplitterung des Ortsbildes zu verhindern.
Durch die Ermöglichung regenerativer Energien sollen zudem die Treibhausgasemissionen langfristig gesenkt werden, was die Satzung mit den kommunalen Klimazielen und dem Klimapaket in Einklang bringt. Die Umsetzung der Satzung verursacht keine haushaltsmäßigen Kosten für die Stadt. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3, bevor er im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|20230710112309-0|20230720173711-0|20230714090235-0
Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 13Sachstandsbericht gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2023/171 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/171 des EUV Stadtbetriebs legt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Straßenbeleuchtungsvertrages der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2022 vor. Seit dem 1. Januar 2021 fungiert die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH als Betriebsführer der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit bis 2035 angelegt, mit der Option auf eine Verlängerung bis zum Jahr 2040.
Ziele des Vertrages sind die Einhaltung rechtlicher und technischer Vorgaben, die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sowie der Werterhalt der Beleuchtungsanlage. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Steigerung der Energieeffizienz zur Stabilisierung der Betriebskosten. Dabei ist sichergestellt, dass bei Erneuerungen oder Umbauten das bestehende Beleuchtungsniveau gewahrt bleibt. Seit September 2021 findet ein kontinuierlicher Umbau der städtischen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik statt.
Der vorliegende Bericht enthält Informationen zum Fortschritt der Umrüstungsmaßnahmen, zur erreichten Energieeinsparung sowie zum Störungsgeschehen im Berichtsjahr 2022. Zudem bietet das Dokument einen Ausblick auf die geplanten Baumaßnahmen für die kommenden zwei Jahre. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage liegt zur Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3 vor.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 14Beleuchtung der Hauptwegeachse im Nordlager-ParkZur Vorlage · 2023/164 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/164 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit der geplanten Beleuchtung der Hauptwegeachse im Nordlager-Park. Ziel der Maßnahme ist es, die Anforderungen an die Sicherheit der Parknutzer mit dem Schutz der lokalen Flora und Fauna in Einklang zu bringen.
Für die Umsetzung ist die Installation eines neuartigen Beleuchtungssystems vorgesehen, dessen Lichtintensität, Lichtfarbe und Lichtverteilung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gesteuert werden sollen. Um die Beeinträchtigung von Insekten zu minimieren, soll die Nutzung von wärmeren Lichtquellen, bis hin zu biologischem Rotlicht, in Betracht gezogen werden. Da die Energieeffizienz von Rotlicht geringer ist als bei herkömmlichen Lichtquellen, sieht das Konzept vor, in der Winterzeit auf eine effizientere Lichtfarbe zwischen 2700 und 3000 Kelvin zurückzugreifen, wenn die Insektenpopulation inaktiv ist.
Zusätzlich soll die Beleuchtung mit einer bewegungsbasierten Steuerung ausgestattet werden. Sensoren an den Leuchtstellen sollen Bewegungen von Spaziergängern erfassen, woraufhin die Lichtstärke auf 100 Prozent hochgedimmt wird. Nach einer vordefinierten Zeit soll die Helligkeit wieder auf ein Niveau von 10 bis 20 Prozent reduziert werden. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz soll den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 15Trinkwasserbrunnen im StadtgebietZur Vorlage · 2023/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/169 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit der Planung und Aufstellung von Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahme ist die Teilnahme der Stadt an der Zukunftsinitiative Klima.Werk, die im Herbst 2022 eine Absichtserklärung zur kommunenübergreifenden Aufstellung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) initiiert hat. Die Stadt wird voraussichtlich ab dem Herbst 2023 an diesem Prozess teilnehmen, um Maßnahmen zur Anpassung an zunehmende Dürre- und Hitzeperioden zu entwickeln.
Als Teil dieser Anpassungsstrategie ist die Bereitstellung von frei zugänglichen Trinkwasserspendern vorgesehen. In Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG wurden fünf Standorte für die Installation von Trinkbrunnen identifiziert. Diese umfassen den Multifunktionsplatz am Hallenbad, den Ickernen Marktplatz, den Berliner Platz, die Altstadt sowie den Neuroder Platz. Die technischen und hygienischen Anforderungen an die Standorte werden dabei berücksichtigt.
Die für die Installation vorgesehenen eckigen Wasserspender aus Edelstahl werden von der Gelsenwasser AG zur Verfügung gestellt und entsprechen dem Modell, das bereits an der Münsterstraße eingesetzt wird. Die Installation der Brunnen soll noch im Laufe des Jahres 2023 erfolgen, sodass die Bereitstellung von Trinkwasser ab Ostern 2024 geplant ist. Für den Standort am Hallenbad werden die Anschlussmöglichkeiten derzeit noch geklärt. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 16Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2023_Umgestaltung des EngelsburgplatzesZur Vorlage · 2023/204 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 1. August 2023 einen Antrag zur Umgestaltung des Engelsburgplatzes eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/204 liegt zur Beratung vor.
Der Vorgang ist für eine Beratungsfolge vorgesehen, die im August 2023 über den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) bis hin zum Rat der Stadt führt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an den im Antrag formulierten Forderungen der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 17Bericht zu den städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
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- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
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