Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Nr. 1 'Bergarbeitersiedlung Schwerin' hier: Beschluss über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB und § 89 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur Neuaufstellung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Nr. 1 „Bergarbeitersiedlung Schwerin“ vor. Die Neufassung ersetzt die bestehende Satzung aus dem Jahr 2001. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 4,1 Hektar großes Gebiet im Ortsteil Schwerin, welches Teile der Funkestraße, der Schweriner Straße sowie der Grimbergstraße und angrenzende Grundstücke einschließt.
Die Neugestaltung der Satzung erfolgt, um die Anforderungen an moderne energetische Gebäudesanierungen zu berücksichtigen. Während die ursprüngliche Fassung primär auf den Erhalt der Baukultur fokussierte, integriert die neue Satzung nun auch Vorgaben zur Gestaltung sowie Regelungen zur Zulässigkeit von Solaranlagen. Ziel der Planung ist es, das einheitliche Erscheinungsbild der ehemaligen Bergarbeitersiedlung der Zeche Graf Schwerin I/II zu wahren. Da die Gebäude nach der Privatisierung in Einzelbesitz übergegangen sind, dient die Satzung als Instrument zur städtebaulichen Koordination, um den Charakter des Ensembles zu sichern und eine Zersplitterung des Ortsbildes zu verhindern.
Durch die Ermöglichung regenerativer Energien sollen zudem die Treibhausgasemissionen langfristig gesenkt werden, was die Satzung mit den kommunalen Klimazielen und dem Klimapaket in Einklang bringt. Die Umsetzung der Satzung verursacht keine haushaltsmäßigen Kosten für die Stadt. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3, bevor er im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 330707100179
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230710112309-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230720173711-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20230714090235-0
Beratungsfolge
- 15.08.2023kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Sachstandsbericht gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2022 06.07.2023
- Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: Satzungsbeschluss 05.07.2023
- Straßenbenennung 'Alte Brüninghauser Straße' 21.07.2023
- Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Betriebsausschuss 3 25.07.2023
- Fahrradabstellanlagen Rathaus 16.06.2023
- Antrag der Fraktion Die Linke vom 31.07.2023_Prüfauftrag: Durch Straßenlärm >60db(A) belastete Wohngebäude 31.07.2023
Aus derselben Sitzung
- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 31.07.2023_Umgestaltung des Einmündungsbereiches Ecke Stadtgarten/ Beethovenstraße Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, 15.08.2023
- Antrag der FDP-Fraktion vom 31.07.2023_Baumneupflanzungen mit Befreiung von den Regelungen der Baumschutzsatzung Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, 15.08.2023
- Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2023_Umgestaltung des Engelsburgplatzes Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, 15.08.2023
- Grundstücksgeschäfte der ECAS GmbH - Entwicklung der Fläche 'Schillerstraße' Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, 15.08.2023
- Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, 15.08.2023
- Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: Satzungsbeschluss Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, 15.08.2023