Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige Unterstützung der Feuerwehren Castrop-Rauxel und Waltrop in stadtgrenznahen Randgebieten

2026/205 14.08.2026 Rat der Stadt

🟡 In Beratung Nächste Station: 24.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in der Sitzung am 24. September 2026 über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung der Feuerwehren Castrop-Rauxel und Waltrop beraten. Ziel der Vorlage ist die Fortführung und Anpassung der bereits im Jahr 2025 beschlossenen Zusammenarbeit im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung in den stadtgrenznahen Randgebieten beider Kommunen.

Die Neufassung der Vereinbarung basiert auf den Erfahrungen der bisherigen Kooperation sowie auf aktuellen organisatorischen und einsatztaktischen Rahmenbedingungen. Wesentliche Änderungen umfassen die Entwicklung von einer einseitigen Regelung hin zu einer gegenseitigen interkommunalen Zusammenarbeit. Zudem wird der räumliche Geltungsbereich auf geeignete Randbereiche beider Stadtgebiete erweitert. Die Anpassung beinhaltet zudem neue Regelungen für die Alarmierung und den Einsatz, die Einbeziehung weiterer Einsatzarten wie der Technischen Hilfeleistung und Gefahrguteinsätze sowie eine Präzisierung der Kostenregelungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.

Der Entwurf wurde zwischen den beteiligten Feuerwehren einvernehmlich abgestimmt. Die erforderliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen wurde bereits durchgeführt, wobei seitens der Aufsichtsbehörde keine Einwände gegen den Abschluss der Vereinbarung bestehen. Nach der Beschlussfassung durch die Räte beider Städte kann die Vereinbarung unterzeichnet und öffentlich bekannt gemacht werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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