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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 250 "Am Landwehrbach" hier: Erneuter Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB

2026/200 28.07.2026 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

🟡 In Beratung Nächste Station: 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) soll erneut den Beschluss fassen, den Bebauungsplan Nr. 250 „Am Landwehrbach“ aufzustellen. Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Behringhausen und umfasst den Sonderstandort Am Landwehrbach, der durch die Emschertal-Bahn, den Westring, die Engellaustraße und den Landwehrbach begrenzt wird. Das Gebiet beinhaltet zudem eine Grünfläche mit einem Regenrückhaltebecken sowie eine unbebaute Fläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Neuregelung des Standorts, der durch Einzelhandelsbetriebe mit unterschiedlichen Sortimenten geprägt ist. Ziel ist es, die städtebaulichen Vorgaben des aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel dauerhaft umzusetzen. Konkret sollen zukünftige Nutzungen auf Einzelhandelsbetriebe beschränkt werden, die weder zentren- noch nahversorgungsrelevant sind, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Ein Anlass für das Verfahren ist eine Bauvoranfrage eines Grundstückseigentümers zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels auf dem Gelände eines ehemaligen Fachmarktes. Da dieses Vorhaben Sortimente umfasst, die der zentralen Versorgung dienen, besteht laut Verwaltung ein Erfordernis zur rechtlichen Steuerung. Der Bebauungsplan soll die bisherige, vorhabenbezogene Planung durch eine allgemeinverbindliche Grundlage ersetzen. Neben den Nutzungsfestsetzungen sollen auch Verkehrsflächen, Stellplätze und Grünstrukturen geregelt werden. Die Auswirkungen auf Umwelt und Lärm werden im weiteren Verfahren durch Gutachten ermittelt.

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