Sportpauschale; hier: Finanzielle Zuwendungen an Sportvereine für investive Maßnahmen über den Stadtsportverband
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/214 befasst sich mit der Verteilung der Sportpauschale für investive Maßnahmen im Sportbereich. Auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004/2005 erhält die Stadt Castrop-Rauxel erstmals pauschale Zuweisungen in Höhe von 187.180 Euro, die in vier Jahresraten ausgezahlt werden. Da Zuwendungsanträge für Vereine nicht mehr bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden können, liegt die Entscheidung über die Weiterleitung der Mittel nun in der Eigenverantwortung der Kommune.
Die Mittel sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung sowie den Erwerb von Sportstätten oder die Bedienung von Krediten für solche Vorhaben einzusetzen. Die Verwaltung schlägt vor, die Sportpauschale aufzuteilen: 70 Prozent der Mittel verbleiben für kommunale Investitionen, während 30 Prozent an den Stadtsportverband Castrop-Rauxel übertragen werden sollen.
Der Stadtsportverband soll diese 30 Prozent für vereinseigene Maßnahmen eigenverantwortlich an die Sportvereine weitergeben. Voraussetzung hierfür ist eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt und dem Verband, die den Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2004 berücksichtigt. Der Stadtsportverband verpflichtet sich, der Stadt Castrop-Rauxel einmal jährlich einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Mittel vorzulegen. Der Stadtsportverband hat den Vorschlag der Verwaltung bereits in seiner Sitzung vom 20. Juli 2004 angenommen.
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