Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/241 behandelt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass. Hintergrund des Antrags ist ein Vorhaben des Altstadtmarketing Castrop-Rauxel e.V., für den 1. Advent eine sonntägliche Verkaufsöffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr für die in der Altstadt ansässigen Geschäfte zu ermöglichen.
Gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes ist eine solche Öffnung an Sonn- und Feiertagen über eine ordnungsbehördliche Verordnung möglich, sofern zeitgleich eine nach der Gewerbeordnung festgesetzte Marktveranstaltung stattfindet. Da der Castroper Weihnachtsmarkt eine solche Veranstaltung darstellt, ist die rechtliche Grundlage für die Verordnung gegeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Einzelhandelsverband das Vorhaben befürwortet, während die Kirchengemeinden ihre Ablehnung gegen die Verkaufsöffnung am 1. Advent formuliert haben. Von den Gewerkschaften liegt keine Rückmeldung vor.
Die Neufassung der Verordnung sieht vor, den 1. Advent als Termin für die Öffnung aufzunehmen. Gleichzeitig sollen veraltete Regelungen gestrichen werden, die durch zeitlichen Ablauf oder durch neue gesetzliche Regelungen zur Samstagsöffnung hinfällig geworden sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die entsprechende Neufassung der Verordnung gemäß der beigefügten Anlage IV verabschiedet. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
- Erin-Kampfbahn; hier: Entscheidung Tennenbelag oder besandeter Kunstrasen 23.08.2004
- Benennung eines Vertreters/Stellvertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung des Westfälischen Landestheaters e.V. 20.10.2004
- Sportstättenentwicklungskonzept; hier: Auftragsvergabe 11.06.2004
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