BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 182 Planbereich: Wartburgstraße/Nördlicher Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/139 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht den Beschluss einer Veränderungssperre gemäß den Paragrafen 14 und 16 des Baugesetzbuches für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1
„Wartburgstraße/Nördlicher Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West“ vor. Der Geltungsbereich der Sperre umfasst eine Fläche von etwa 1,9 Hektar im Ortsteil Rauxel, westlich der Wartburgstraße auf Höhe der Siemensstraße. Es handelt sich dabei um den nördlichen Zufahrtsbereich zum ehemaligen Westfalia-Becorit-Gelände.
Die Grundlage für die Planung bildet das im Dezember 2002 beschlossene Leitbild „Entwicklungsachse Nord“, welches die Entwicklung des ehemaligen Geländes zum Mittelstandspark West vorsieht. Die Erschließung soll über eine neue Straße erfolgen, die über die bereits fertiggestellten Kreisverkehre an die Wartburgstraße angebunden wird. Während die Flächen östlich des Kreisverkeises nach § 34 BauGB bebaubar sind, ist für das Areal westlich des Kreisverkeises die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen. Ziel ist es, die städtebauliche Bedeutung des Bereichs als Eingangstor zum Mittelstandspark West durch markante Gebäude zu unterstreichen und die Straßenverkehrsfläche als Zufahrt zu sichern. Geplant ist die Prüfung einer gewerblichen Nutzung oder einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe in dreي- bis viergeschossiger Bauweise. Die Veränderungssperre soll eine städtebauliche Entwicklung verhindern, welche die Ziele der geplanten Bebauungsplanung konterkarieren könnte. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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- Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 26.04.2005; hier: Errichtung einer Rad-/Fußwegeverbindung zwischen dem Schwarzen Weg und der Sünderlingstraße 26.04.2005
- BAULEITPLANUNG 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: 'Recklinghauser Straße, Teil 2' hier: a) Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen b) Feststellungsbeschluss 12.05.2005