BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 73a-Teil 1 Planbereich: Südlich des Ickerner Knotens hier: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-029 wird die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-Teil 1 mit der Bezeichnung „Südlich des Ickerner Knotens“ zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung des Bebauungsplanes nach den Vorgaben des Baugesetzbuches aufzustellen und den Entwurf inklusive Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Der Sachverhalt beschreibt, dass im aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der seit Juni 1996 rechtsverbindlich ist, eine Fläche für Versorgungsanlagen zur Elektrizitätsversorgung festgesetzt ist. Da die RWE AG als Eigentümerin und Betreiberin der dort befindlichen Trafostation keinen Bedarf mehr an dieser Fläche hat, soll diese einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Geplant ist, die Fläche gemäß der geltenden Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet neu zu definieren. Es besteht ein Interesse eines benachbarten Elektrotechnik-Betriebs, das Grundstück für Betriebszwecke zu nutzen.
Die Änderung sieht zudem eine Anpassung der Bautiefe vor. Während der bestehende Plan eine Bautiefe von 12 Metern ausweist, soll diese auf 18 Meter vergrößert werden, um eine Angleichung an das nördlich gelegene Autohaus zu ermöglichen. Die Grundflächenzahl von 0,5 bleibt unverändert, wodurch das maximale Bauvolumen im Verhältnis gleich bleibt. Die anfallenden Planungskosten sollen durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Interessenten übernommen werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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