Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Planbereich: Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet an der Grutholzallee hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorhabenträger hat die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 beantragt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Suchttherapiezentrums des Diakonieverbunds Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet im Ortsteil Rauxel. Das geplante Projekt soll eine Klinik mit 70 stationären Plätzen zur Behandlung suchtmittelabhängiger Menschen umfassen und als Ergänzung zum bestehenden Angebot des evangelischen Krankenhauses fungieren.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,2 Hektar östlich der Grutholzallee und grenzt an das Waldgebiet Grutholz. Da der östliche Teil des Geltungsbereichs derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, wird eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren angestrebt. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes soll zudem die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. T 2 aufgehoben werden.
Die Erschließung des Gebäudes soll über den Zufahrtsbereich des evangelischen Krankenhauses erfolgen, wobei Regelungen zur Querung des Rauxeler Baches zu treffen sind. Die Planung sieht die Einhaltung von Waldabständen sowie Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt vor. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine Kosten entstehen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das zweite Quartal 2005 vorgesehen.
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Dokumente
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