BAULEITPLANUNG Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 168 Planbereich: Hellweg/Stahlbaustraße hier: Beschluss zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
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Die Sitzungsvorlage 2005/-040 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 der Stadt Castrop-Rauxel für den Planbereich Hellweg/Stahlbaustraße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs aufzustellen und den Planentwurf inklusive Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Sachverhalt beschreibt die bauliche Veränderung im Bereich der nördlichen Verlängerung der Kreisstraße K40. Im Jahr 2004 wurde durch eine neue Straßenanbindung der Hellweg an den Neuen Hellweg angebunden. Die vorliegende Planung sieht vor, im Bereich des nördlichen Endes der Stahlbaustraße eine Verbindung zum neuen Anschluss an die L654 zu schaffen. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten, indem der Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet Merklinde direkt angebunden wird, um die Durchfahrt durch Wohnbereiche zu vermeiden. Die Maßnahme wurde als Teil eines Förderprogramms nach dem Gesetz zur Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Ländern (GVFG) angemeldet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben der geplanten Straßentrasse auch einen Bereich der ehemaligen Zechenbahntrasse bis zur Bockenfelder Straße. Dieser Streifen ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5A als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits im Februar 2003 eingeleitet. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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