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Sitzungsvorlage

Anhebung der Elternbeiträge

2006/310 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Elternbeiträge für Tageseinrichtungen ab dem 1. August 2007 um 12 Prozent anzuheben. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, den Wegfall von Leistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Elternbeitragsdefizit auszugleichen. Nachdem der Rat der Stadt in einer Sitzung im November 2006 eine vorherige Ablehnung einer Beitragserhöhung beschlossen hatte, wurde dieser Beschluss durch den Kreis beanstandet. Eine Verfügung der Bezirksregierung Münster hat die Verwaltung dazu angewiesen, die Deckung des fehlenden Defizitausgleichs des Landes vorrangig über Beitragserhöhungen zu realisieren.

Die Verwaltung führt aus, dass das jährliche Elternbeitragsaufkommen im Zeitraum von 2000 bis 2005 durchschnittlich etwa 15,3 Prozent der Gesamtbetriebskosten ausmachte. Für die kommenden Jahre wird mit einem jährlichen Defizit von rund 350.000 Euro gerechnet. Da die Stadt für die Hälfte dieses Betrages aufkommt, ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 175.000 Euro gegenüber dem Land. Die vorgeschlagene Erhöhung um 12 Prozent soll diesen Fehlbetrag kompensieren. Die neue Regelung umfasst Anpassungen der Beiträge für Kindergärten, Hort sowie die zusätzliche Verpflegung in Tageseinrichtungen, gestaffelt nach dem jährlichen Einkommen der Eltern. Die Umsetzung der Maßnahme wird aufgrund der Vorgaben der Aufsichtsbehörde als eilbedürftig eingestuft.

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