Vereinbarung mit freien Trägern gemäß § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel soll den Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und freien Trägern beschließen. Grundlage der Vorlage 2006/247 ist die Sicherstellung des Kinderschutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII. Die Regelungen betreffen die Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen sowie die Informationspflichten der Träger gegenüber dem Jugendamt.
Die Vereinbarungen definieren Indikatoren für Gefährdungen, wie etwa körperliche, seelische oder soziale Anzeichen sowie eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft der Sorgeberechtigten. Die Risikoeinschätzung soll die Dringlichkeit berücksichtigen und Maßnahmen wie Hausbesuche oder die Einschaltung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Familiengericht umfassen. Eine schriftliche Dokumentation der Abschätzung ist umgehend vorzunehmen.
Zudem ist eine Zusatzvereinbarung für bereits bestehende Verträge vorgesehen. Die Träger verpflichten sich, den Schutzauftrag durch Fachkräfte sicherzustellen und das Jugendamt bei unzureichenden Hilfen zu informieren. Zur Überprüfung der Personaleignung müssen die Träger alle fünf Jahre Führungszeugnisse der Beschäftigten einfordern. Für die Hinzuziehung erfahrener Fachkräfte können Kosten auf Antrag mit einem Stundensatz von 35,00 € erstattet werden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung durch die freien Träger. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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