4. Sitzung des Werksausschusses 2002
Tagesordnung
- –Genehmigung des Protokolls
- –Zwischenbericht II/2002
- –Laubaktion Herbst 2002
- –Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
- –mündlicher Bericht
- –mündlicher Bericht
- –Errichtung des Kommunalunternehmens EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)Zur Vorlage · 2002/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/241 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die geplante Umwandlung des Eigenbetriebes EUV in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unter dem Namen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – Anstalt des öffentlichen Rechts“. Der Rat der Stadt soll beschließen, den bestehenden Eigenbetrieb zum 31. Oktober 2002 aufzulösen und zum 1. November 2002 die neue AöR mit demselben Aufgabenbereich zu gründen. Im Rahmen der Rechtsnachfolge ist vorgesehen, alle Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter unverändert zu übernehmen, wobei bestehende tarifliche Regelungen sowie Beamtenrechte fortgelten. Die Verwaltung und die Werkleitung haben hierzu eine Selbstbindungserklärung zur Personalüberleitung abgegeben.
Die neue Anstalt erhält das betriebsnotwendige Vermögen, während ein Teil des Eigenkapitals in Höhe von 37,6 Millionen Euro an den städtischen Haushalt ausgekehrt werden soll. Die Ermittlung des Wertes des Anlagevermögens zum Stichtag erfolgt durch ein beauftragtes Ingenieurbüro. Die Werkleitung ist damit beauftragt, die Errichtung zum 1. November 2002 unter Einbeziehung eines Wirtschaftsprüfers umzusetzen, um die Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Anzeige der Gründung an die Aufsichtsbehörde, den Kreis Recklinghausen, muss spätestens sechs Wochen vor dem Vollzug erfolgen. Ein entsprechender Textentwurf liegt vor, wobei der erforderliche Ratsbeschluss für die Sitzung am 10. Oktober 2002 erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Beschluss der Unternehmenssatzung des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/242 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/242 sieht den Beschluss der Unternehmenssatzung für den EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vor. Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Werksausschuss am 18. September 2002, im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Oktober 2002 sowie im Rat der Stadt am 10. Oktober 2002 vorbereitet.
Die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der rechtsfähigen Anstalt bildet der § 114a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Zudem findet die Kommunalunternehmensverordnung (KUV) vom 24. Oktober 2001 Anwendung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet, die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung zu regeln. Diese muss Bestimmungen über den Namen, die Aufgaben, die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sowie über die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten.
Zusätzlich verlangt die Kommunalunternehmensverordnung in § 5 Regelungen zur Geschäftsordnung des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie zur Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates. Die vorliegende Textfassung der Satzung enthält alle diese gesetzlich vorgeschriebenen Einzelbestandteile. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung dem gesetzlichen Auftrag entspricht. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Besetzung des Verwaltungsrates des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/243 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/243 befasst sich mit der Besetzung des Verwaltungsrates des zum 1. November 2002 gegründeten EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen übernimmt der Verwaltungsrat die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören unter anderem die Bestellung des Vorstandes für eine Dauer von höchstens fünf Jahren, die Entscheidung über die Erlassung von Satzungen bei Anschluss- und Benutzungszwang, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Festlegung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und der Tarife.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Verwaltungsrat aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem sowie 12 weiteren Mitgliedern besteht. Die Anzahl der Mitglieder orientiert sich an der Größe des bisherigen Werksausschusses des EUV, um eine effiziente Arbeit des Aufsichtsorganes zu ermöglichen. Die Wahl der übrigen Mitglieder erfolgt durch den Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren, wobei die Amtszeit von Ratsmitgliedern an deren Wahlzeit im Rat gebunden ist. Zudem wird die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern vorgeschlagen, um die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme entstehen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Bestellung des Vorstandes des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/244 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2002/244 befasst sich mit der Bestellung des Vorstandes für den zum 1. November 2002 gegründeten EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöR. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Zusammensetzung des Vorstandes festlegt.
Dem Beschlussvorschlag zufolge soll die Anzahl der Personen, aus denen sich der Vorstand zusammensetzt, durch den Rat definiert werden. Zudem ist vorgesehen, dass die konkrete Bestellung der einzelnen Vorstandsmitglieder durch den Verwaltungsrat im Rahmen seiner ersten Sitzung erfolgt.
Die Vorlage wurde im Rahmen des Beratungsprozesses für die Sitzungen des Werksausschusses am 18. September 2002, des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Oktober 2002 sowie des Rates der Stadt am 10. Oktober 2002 erstellt. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Anfragen der Werksausschussmitglieder
- –Mitteilungen der Werkleitung