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Sitzungsvorlage

Beschluss der Unternehmenssatzung des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöR

2002/242 Haupt- und Finanzausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2002/242 sieht den Beschluss der Unternehmenssatzung für den EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vor. Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Werksausschuss am 18. September 2002, im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Oktober 2002 sowie im Rat der Stadt am 10. Oktober 2002 vorbereitet.

Die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der rechtsfähigen Anstalt bildet der § 114a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Zudem findet die Kommunalunternehmensverordnung (KUV) vom 24. Oktober 2001 Anwendung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet, die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung zu regeln. Diese muss Bestimmungen über den Namen, die Aufgaben, die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sowie über die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten.

Zusätzlich verlangt die Kommunalunternehmensverordnung in § 5 Regelungen zur Geschäftsordnung des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie zur Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates. Die vorliegende Textfassung der Satzung enthält alle diese gesetzlich vorgeschriebenen Einzelbestandteile. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung dem gesetzlichen Auftrag entspricht. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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