Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst für das Jahr 2026 sowie die Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung beschließen. Die Satzungsänderung ist rückwirkend zum 1. Juli 2026 vorgesehen. Die Vorlage dient der Sicherstellung einer rechtssicheren Abrechnung der Rettungsdienstleistungen gegenüber den Krankenkassen.
Die Kalkulation basiert auf der Ermittlung der nach Gebührenrecht ansatzfähigen Kosten sowie der Prognose der zu erwartenden Einsatzzahlen. Für den Kalkulationszeitraum 2026 wurden die Kosten auf insgesamt 11.399.263,24 Euro beziffert. Dieser Betrag setzt sich aus den für 2026 ermittelten Kosten in Höhe von 11.369.853,61 Euro sowie einem anteiligen Ausgleich einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 29.409,64 Euro zusammen. Die Kostenstruktur umfasst dabei Personalkosten, Kosten für Sach- und Dienstleistungen sowie kalkulatorische Kosten.
Als Gebührentatbestände werden Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) unterschieden. Ergänzend wurden im Rahmen der Ermessensausübung eine Leitstellengebühr sowie eine Kilometergebühr als eigenständige Gebühren festgelegt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Stadt zur ordnungsgemäßen Kalkulation verpflichtet ist, um die Anforderungen des Kostendeckungsprinzips und der rechtssicheren Abrechnung zu erfüllen, ungeachtet laufender Reformprozesse auf Bundes- und Landesebene.