Abberufung der von der Sparkasse Vest Recklinghausen in den Aufsichtsrat der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH entsandten Mitglieder hier: Genehmigung einer gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2026/214 befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Entscheidung ist die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, welche von der Sparkasse Vest Recklinghausen entsandt worden waren.
Hintergrund der Maßnahme ist die Zusammenführung der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH mit der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbH. Im Zuge dieses Prozesses hat die Stadt Castrop-Rauxel nach der Zahlung des Kaufpreises für die bisherigen Gesellschafteranteile der Sparkasse Vest Recklinghausen die alleinige Gesellschafterstellung an der FORUM übernommen. Im Einvernehmen mit der Sparkasse Vest Recklinghausen sowie auf Empfehlung des mit der Beurkundung des Verschmelzungsvertrages beauftragten Notars sollte die Abberufung der von der Sparkasse entsandten Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich erfolgen.
Da die nächste reguläre Ratssitzung erst für den 24. September terminiert war, die Abberufung jedoch noch vor der Verschmelzung der Gesellschaften stattfinden musste, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW herbeigeführt. Diese Entscheidung wurde von der Ersten Beigeordneten sowie einem Ratsmitglied unterzeichnet. Der Rat der Stadt wird nun gebeten, diese Dringlichkeitsentscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben nachträglich zu genehmigen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026anstehend
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