Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 (§ 116a GO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2026/199 den Antrag gestellt, für das Haushaltsjahr 2025 auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes zu verzichten. Die Entscheidung basiert auf den „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach Angaben der Verwaltung sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt, da mindestens zwei der drei erforderlichen Kriterien vorliegen. Zum einen machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen Aufgabenbereiche – in diesem Fall der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR – weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. Zum anderen liegt die Bilanzsumme der einzubeziehenden Aufgabenbereiche ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme. Ein drittes Kriterium, wonach die Gesamtsummen aller Beteiligten einen Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten dürfen, ist nach Einschätzung der Verwaltung ebenfalls erfüllt.
Da die endgültigen Jahresabschlüsse für das Jahr 2025 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen, stützt sich die Begründung auf die geprüften Abschlüsse des Jahres 2024 sowie auf den Entwurf des Jahresabschlusses 2025. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die relevanten finanziellen Verhältnisse nicht wesentlich verändern werden. Durch die Inanspruchnahme der Befreiung bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Jahr 2025 bestehen. Der Beschluss wird im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt beraten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026anstehend
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