Tagesordnung
- –Organisation der Emscher Lippe AllianzZur Vorlage · 2004/106 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/106 des Service Centers Wirtschaft befasst sich mit der Organisation der Emscher Lippe Allianz und der Weiterführung der regionalen Wirtschaftsförderungsagentur. Der Rat der Stadt soll dem Konzept für die Emscher Lippe Allianz sowie der darin vorgeschlagenen Form der regionalen Zusammenarbeit zustimmen. Als Mitglieder der Emscher Lippe Konferenz sind der Bürgermeister sowie zwei weitere Ratsmitglieder vorgesehen.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung soll die regionale Wirtschaftsförderungsagentur (ELA) auf Basis der im Konzept festgelegten Bedingungen als WiN Emscher-Lippe GmbH weitergeführt werden. Hierzu ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der Emscher Lippe Agentur GmbH in den Bereichen Gesellschaft, Sitz, Dauer, Kündigung sowie der Organe Aufsichtsrat und Beirat vorzunehmen. Die Dauer der Gesellschaft wird bis zum 19. August 2010 verlängert.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte bleibt die Summe des von den Kommunen zu tragenden Verlustausgleichs zunächst unverändert. Für die Stadt Castrop-Rauxel beläuft sich der jährliche Anteil auf 14.600,00 Euro. Zum 1. Januar 2006 ist jedoch eine Angleichung der Verlustanteile im Innenverhältnis der Kommunen der Emscher-Lippe-Region auf Basis der Einwohnerzahlen vorgesehen, die bis zum Ende der Gesellschaftslaufzeit im Jahr 2010 wirksam bleibt. Die Vorlage basiert auf dem Ziel, die interkommunale Zusammenarbeit in der Strukturpolitik sowie der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu vertiefen.
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- –Beschluss der Haushaltsreste 2003 und der zusätzlichen Mittelbereitstellung für 2004Zur Vorlage · 2004/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses behandelt den weiteren Vortrag von Haushaltsresten aus dem Jahr 2003 sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Haushaltsjahr 2004. Da das Haushaltssicherungskonzept 2003 von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wurde und die Haushaltssatzung keine Rechtskraft erlangte, konnten im Jahr 2003 keine neuen Haushaltsreste gebildet werden. Davon unberührt bleibt jedoch der weitere Vortrag bereits bestehender Haushaltsreste aus dem Jahr 2002. Im Vermögenshaushalt sollen Einnahmereste in Höhe von 187.576,80 € und Ausgabereste in Höhe von 524.822,96 € übertragen werden.
Zudem wird der Rat der Stadt um die Zustimmung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für 2004 gebeten. Im Vermögenshaushalt ist eine Ausgabenerhöhung von 9.510.165 € vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch Zuweisungen, Mehreinnahmen sowie verschiedene Rücklagenentnahmen, darunter auch Mittel aus den Verkaufserlösen der Gewerbegebietsentwicklung, die aufgrund einer abgelehnten Kreditaufnahme nun anderweitig bereitgestellt werden.
Im Verwaltungshaushalt wird eine zusätzliche Mittelbereitstellung für Ausgaben in Höhe von 906.087 € beantragt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Zuweisungen und Zuschüsse, unter anderem für die Entwicklung der Nordachse, sowie durch Zuführungen und Entnahmen aus dem Vermögenshaushalt bzw. den Rücklagen. Die entsprechenden Beschlüsse sind der Aufsichtsbehörde nach der Verabschiedung zuzuleiten.
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- –Haushaltsüberschreitungen 2003 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2003Zur Vorlage · 2004/102
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2004/102 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen sowie den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2003. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis nimmt.
Nach den geltenden Regelungen werden Haushaltsüberschreitungen in verschiedene Kategorien unterteilt. Überschreitungen von mehr als 75.000 Euro gelten als erheblich und erfordern die Zustimmung des Rates. Beträge zwischen 25.000 Euro und 75.000 Euro werden als nicht erheblich eingestuft; hier liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Betriebsausschüssen oder der Kämmerin, wobei dem Rat diese Entscheidungen nachträglich zur Kenntnis zu geben sind. Mehrausgaben unter 25.000 Euro gelten als geringfügig und werden durch die Betriebsleiter der Unternehmenszentrale und der Betriebe 1 bis 3 beziehungsweise durch die Kämmerin für das allgemeine Finanzbudget entschieden.
Im Haushaltsjahr 2003 fanden die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 81 der Gemeindeordnung NRW Anwendung, da keine rechtskräftige Haushaltssatzung vorlag. Aus diesem Grund werden die Mittelüberschreitungen dem Rat nicht zur Zustimmung, sondern lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 84 der Gemeindeordnung NRW sind im Jahr 2003 nicht angefallen. Die Details zu den Überschreitungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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- –Umgestaltung des Schulhofes und der Außenanlagen im Schulgelände DeininghausenZur Vorlage · 2004/056 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/056 befasst sich mit der geplanten Umgestaltung des Schulhofes und der Außenanlagen auf dem Schulgelände Deininghausen. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung des Schulstandorts, insbesondere im Hinblick auf die Hans-Christian-Andersen-Schule als ortsübergreifende Schule sowie die Anforderungen an den Betrieb der Grundschule als offene Ganztagsschule.
Der aktuelle Zustand der Flächen ist durch Unebenheiten im Asphalt, defekte Spielgeräte und unbrauchbare Schulsportanlagen geprägt, was laut Vorlage den geltenden Unfallvorschriften nicht entspricht. Die Umgestaltung soll zudem als Maßnahme zur Vandalismusprävention dienen, indem Kinder und Jugendliche in den Prozess einbezogen werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 265.000 Euro. Die Finanzierung soll zu 80 Prozent über Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung erfolgen. Der städtische Eigenanteil beträgt 36.000 Euro und ist im Haushalt für das Jahr 2004 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, dass die Verwaltung Fördermittel aus dem Sonderprogramm zur Förderung und Öffnung von Schulen beantragt. Zudem soll die Durchführung der Arbeiten freihändig an eine Gesellschaft vergeben werden, die im Rahmen des Auftrages Arbeitsqualifizierungsmaßnahmen durchführt und die Koordination der Fördermittel übernimmt. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- –Kreuzungsvereinbarung über die Schließung des höhengleichen Bahnübergangs Obere Münsterstr.Zur Vorlage · 2004/075 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/075 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Deutschen Bundesbahn zur Schließung des höhengleichen Bahnübergangs an der Oberen Münsterstraße. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 3,10 Millionen Euro, wobei etwa 460.000 Euro auf Anpassungen am Kanalnetz entfallen. Unter der Annahme einer 75-prozentigen Bezuschussung durch das GVFG und einer als kreuzungsbedingt eingestuften Kostenübernahme ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von circa 260.000 Euro. Die Finanzierung der erforderlichen Haushaltsmittel ist im laufenden Jahr sowie im Finanzplanungszeitraum durch das Bereichsbudget gesichert.
Die Vorlage thematisiert zudem rechtliche Risiken aus einem Klageverfahren der DB Netz AG zur Aufhebung des Bahnübergangs sowie ein Verfahren zum Widerrufs- und Erstattungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Es besteht ein Prozessrisiko bezüglich der Zweckbindung der Kreuzungsvereinbarung, welches im Falle eines Unterliegens der Stadt eine Umsetzung nach Mindeststandards erforderlich machen könnte.
Es liegen zwei Beschlussvorschläge vor: Vorschlag A sieht die Fortführung der Umsetzung auf Basis der aktuellen Planungen vor, sofern städtebauliche Mehraufwendungen durch Landesmittel gedeckt werden können. Vorschlag B beauftragt die Verwaltung, eine Anpassung der Vereinbarung zu erwirken, um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Eine Klärung der Kostenübernahme mittels einer Nachtragsvereinbarung soll bis zum Ende des zweiten Quartals erfolgen.
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- –Begleitung zu den internationalen sportlichen BegegnungenZur Vorlage · 2004/041 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/041 befasst sich mit der Begleitung internationaler sportlicher Begegnungen im Jahr 2004. Basierend auf einem früheren Beschluss des Sportausschusses ist vorgesehen, dass bei sportlichen Aktivitäten mit Partnerstädten nach Möglichkeit Mitglieder des Sportausschusses bzw. Ratsmitglieder teilnehmen. Über die konkrete Teilnahme an den anstehenden Reisen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.
Für das Jahr 2004 sind drei Reisen zu Partnerstädten im Ausland geplant. Im Zeitraum vom 29. Mai bis zum 31. Mai 2004 finden zwei Begegnungen in Vincennes, Frankreich, statt. Dabei reist der Olympische Fechtclub nach Vincennes, wobei die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Gruppe bei 3.000 Euro liegen. Zeitgleich findet eine Reise des Tennisclubs Castrop-Rauxel 06 nach Vincennes statt, für die ebenfalls Kosten in Höhe von 3.000 Euro veranschlagt sind.
Ein weiterer Termin findet im Zeitraum vom 23. Juli bis zum 11. August 2004 statt. Die Sportjugend des Stadtsportverbandes Castrop-Rauxel plant eine Reise nach Kuopio, Finnland. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Begegnung belaufen sich auf 20.000 Euro. Die Vorlage enthält zudem Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, wobei für die genannten Maßnahmen keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung angegeben wird.
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- –Parkbad Nord hier: Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der Beschlüsse der Betriebsausschüsse 1 und 3 vom Februar 2004
- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Stundungsantrag einer gewerbesteuerpflichtigen AGnicht öffentlich
- –Veräußerung einer ca. 600 qm großen Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Castrop Flur 6 Nr. 1260 groß 7.898 qm an Herrn Horst Heier, Amtstr. 40, 44575 Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich