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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Parkbad Nord hier: Ergebnisse des Arbeitskreises 'Initiative zur Erhaltung des Parkbads Nord'Zur Vorlage · 2004/229 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/229 des Rats der Stadt befasst sich mit den Ergebnissen des Arbeitskreises zur Erhaltung des Parkbads Nord, der zwischen Mai und Juli 2004 unter Moderation der Antec GmbH tagte. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über ein Sanierungskonzept für die Badanlage. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung einer Sanierung auf Basis eines Folienbeckens.
Die Planung sieht verschiedene Szenarien vor, darunter die Errichtung von Edelstahlbecken, Folienbecken oder ein Naturbad sowie unterschiedliche Stufenmodelle. Die Gesamtkosten der untersuchten Alternativen liegen zwischen 3.547.000 Euro und 4.590.000 Euro. Ein als Minimalkonzept bezeichnetes Modell wird mit Kosten von 804.000 Euro veranschlagt, wobei die Fachplanung und Nebenkosten hierbei nicht enthalten sind. Die Fachplanung bewertet diese Minimallösung für die langfristige Entwicklung als wenig sinnvoll und empfiehlt die Fortführung des Gesamtkonzepts.
Für den ersten Bauabschnitt der Folienbecken-Sanierung sind die Erneuerung der Technik, der Rohrleitungsbau, die Beckensanierung sowie ein Teilabriss von Gebäuden vorgesehen. Ohne den Teilabriss werden für diesen Abschnitt Kosten in Höhe von 1.962.000 Euro geschätzt. Zur Sicherstellung der Betriebssicherheit wird die Umsetzung eines Modells in drei Bauabschnitten als Option für die kurzfristige Sanierung von Technik und Rohrleitungen angeführt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Eckdaten für das Jahr 2005 sichergestellt werden. Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung für die Folgejahre obliegt den anstehenden Haushaltsberatungen.
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- 3Erweiterung der Wilhelmschule im Rahmen der Offenen Ganztagsschule hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 02.08.2004Zur Vorlage · 2004/224 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Durchführung der Erweiterung der Wilhelmschule im Rahmen der Offenen Ganztagsschule sowie die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 2. August 2004 beschließen. Die Maßnahme umfasst die Schaffung von Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule sowie den Neubau eines Gymnastikraumes an der Grundschule Wilhelmstraße.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 1.100.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus dem Haushaltsansatz der Grundschule Wilhelmstraße für das Jahr 2004 in Höhe von 150.000 Euro, einer Landeszuweisung für die Offene Ganztagsschule 2004/2005 in Höhe von 240.000 Euro sowie zusätzlichen Mitteln aus dem Budget des Immobilienmanagements für das Jahr 2005 in Höhe von 710.000 Euro zusammen. Letztere werden durch einen prioritären Mitteleinsatz bereitgestellt.
Um die Vergabe eines Architektenvertrages zu ermöglichen und die Nutzung des Gebäudes zum Schuljahresbeginn 2025/2006 sicherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung genehmigt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Minderverbräuche bei anderen Haushaltsstellen, darunter die Grundschule Deininghausen sowie durch eine geringere Inanspruchnahme der planmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für den Neubau der FNR.
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- 4Sachstandsbericht HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2004/239 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/239 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung in Castrop-Rauxel. Grundlage für die Vorlage ist ein Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003, der vorsieht, dem Rat der Stadt vierteljährlich einen Bericht über den Stand der Haushaltskonsolidierung unter Gegenüberstellung von Ist- und Soll-Werten vorzulegen.
Der Bericht dokumentiert die Umsetzung der beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen, die in der Anlage nach Personal- und Sachkosten getrennt aufgeführt sind. Dabei werden Veränderungen oder zukünftige Umsetzungen durch eine spezielle Kennzeichnung hervorgehoben.
Nach aktuellem Sachstand wurde das Konsolidierungsziel für das Jahr 2004 noch nicht erreicht. Im Vergleich zum vorherigen Berichtsstand vom 31. März 2004 ist jedoch eine positive Tendenz festzustellen. Es besteht gegenüber den Planzahlen noch ein Bedarf an einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 90.370 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Jahresende 2004 eine planmäßige Entwicklung möglich ist, weist jedoch darauf hin, dass die weitere Entwicklung der Maßnahmen noch abzuwarten bleibt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt vom aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung Kenntnis nimmt.
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- 5Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2004/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/241 behandelt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass. Hintergrund des Antrags ist ein Vorhaben des Altstadtmarketing Castrop-Rauxel e.V., für den 1. Advent eine sonntägliche Verkaufsöffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr für die in der Altstadt ansässigen Geschäfte zu ermöglichen.
Gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes ist eine solche Öffnung an Sonn- und Feiertagen über eine ordnungsbehördliche Verordnung möglich, sofern zeitgleich eine nach der Gewerbeordnung festgesetzte Marktveranstaltung stattfindet. Da der Castroper Weihnachtsmarkt eine solche Veranstaltung darstellt, ist die rechtliche Grundlage für die Verordnung gegeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Einzelhandelsverband das Vorhaben befürwortet, während die Kirchengemeinden ihre Ablehnung gegen die Verkaufsöffnung am 1. Advent formuliert haben. Von den Gewerkschaften liegt keine Rückmeldung vor.
Die Neufassung der Verordnung sieht vor, den 1. Advent als Termin für die Öffnung aufzunehmen. Gleichzeitig sollen veraltete Regelungen gestrichen werden, die durch zeitlichen Ablauf oder durch neue gesetzliche Regelungen zur Samstagsöffnung hinfällig geworden sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die entsprechende Neufassung der Verordnung gemäß der beigefügten Anlage IV verabschiedet. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 6BAULEITPLANUNG 58. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Karlstraße / Bochumer Straße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2004/228 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2004/228 wird die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich Karlstraße / Bochumer Straße im Ortsteil Castrop behandelt. Ziel der Änderung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zur Nachverdichtung im Umfeld des Erin-Parks. Der Entwurf sieht vor, den Bereich östlich der Ziegelstraße als Wohnbaufläche und den Bereich westlich als Grünfläche darzustellen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die Befürchtung geäußert, dass die Ausweisung als Wohnbaufläche zu einer Betriebsbehinderung führen könnte. Infolgedessen wurde eine Beibehaltung der Fläche als Grünfläche angeregt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde entsprechend überarbeitet, sodass der betreffende Bereich nun als Grünfläche dargestellt wird, wodurch die Anregung der Träger öffentlicher Belange gegenstandslos wurde.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sieht vor, die im Abwägungsvorschlag enthaltenen Anregungen zu berücksichtigen und die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Erläuterungsbericht zu beschließen. Die öffentliche Auslegung der Planung fand im Zeitraum vom 27. Mai 2004 bis zum 2. Juli 2004 statt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage besteht nicht. Die Wirksamkeit der Änderung tritt nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde und der ortsüblichen Bekanntmachung ein. Zuständig für die Beratung ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 7BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 143 Planbereich: Am Wiedehagen hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2004/232 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2004/232 des Betriebsausschusses 3 wird der Beschluss des Rates zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Wiedehagen“ vorbereitet. Das Vorhaben umfasst die Nachverdichtung einer Fläche von etwa 1,36 Hektar durch die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern mit einer maximalen Höhe von zwei Geschossen auf Grundstücksgrößen zwischen 220 m² und 350 m².
Die Vorlage berücksichtigt verschiedene Anregungen und Abwägungsvorschläge. Bezüglich des Denkmalschutzes werden textliche Ergänzungen aufgenommen, die eine schriftliche Mitteilung erster Erdbewegungen an das Westfälische Museum für Archäologie sowie die unverzügliche Anzeige von Fundstellen an die Stadt und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe vorsehen. Die Anregungen des Landschaftsverbandes zur Duldung von Untersuchungen auf dem Gelände werden übernommen.
Im Bereich des Immissionsschutzes ergaben Messungen, dass die Betriebsgeräusche eines Gewerbebetriebs deutlich unter dem Umgebungspegel liegen, weshalb keine Notwendigkeit für eine Lärmschutzwand zum Schutz eines nahegelegenen Tennisplatzes besteht. Die Entwässerung erfolgt aufgrund der geringen Bodenversickerungsfähigkeit über ein Mischwassersystem mit Rückhaltung in einem Betonbauwerk. Ein Antrag des Gemeindeverbands Katholischer Kirchengemeinden auf Einbeziehung eines weiteren Grundstücks wurde abgelehnt. Die Anregungen der IHK Nordwestfalen und des Landesbetriebs Straßenbau Westfalen wurden zur Kenntnis genommen bzw. im Plan berücksichtigt. Für die Stadt entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Kosten.
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- 8Ausbau der ElisabethschuleZur Vorlage · 2004/223 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/223 sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel den Ausbau der Elisabethschule durch die Umgestaltung einer ehemaligen Hausmeisterwohnung beschließt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zusätzlichen Klassenraums sowie weiterer Funktionsräume.
Nach einem bereits im März 2004 gefassten Beschlagwortung zur Erweiterung der Kapazitäten wurden durch die Verwaltung technische Voruntersuchungen durchgeführt. Ein statisches Gutachten sowie eine brandschutztechnische Untersuchung und eine Grundrissplanung liegen vor. Das geplante Raumkonzept im ersten Obergeschoss des Ostflügels sieht neben dem neuen Klassenraum auch einen Besprechungsraum für Elterngespräche, einen Lehrervorbereitungsraum, einen Sanitätsraum sowie ein WC vor. Um die Brandschutzauflagen zu erfüllen, soll über eine Auchendeckkonstruktion aus Stahl ein zweiter baulicher Rettungsweg für die vorhandenen Klassenräume geschaffen werden.
Die geschätzten Kosten für den Umbau, die Sanierung der Geschossdecken im Ostanbau sowie die Ingenieurleistungen belaufen sich auf circa 140.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch den städtischen Eigenanteil im laufenden Haushaltsplan 2004 unter der entsprechenden Haushaltsstelle gesichert. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 2 sowie den Betriebsausschuss 3 vorgelegt und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt.
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- 9Anfragen der Ratsmitglieder
- 10Mitteilungen der Verwaltung
- 1Berücksichtigung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten eines Beamtennicht öffentlich
- 2Widerspruch eines Beamten nicht öffentlich
- 3Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NW (LPVG NW) nicht öffentlich
- 4Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich