BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 143 Planbereich: Am Wiedehagen hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2004/232 des Betriebsausschusses 3 wird der Beschluss des Rates zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Wiedehagen“ vorbereitet. Das Vorhaben umfasst die Nachverdichtung einer Fläche von etwa 1,36 Hektar durch die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern mit einer maximalen Höhe von zwei Geschossen auf Grundstücksgrößen zwischen 220 m² und 350 m².
Die Vorlage berücksichtigt verschiedene Anregungen und Abwägungsvorschläge. Bezüglich des Denkmalschutzes werden textliche Ergänzungen aufgenommen, die eine schriftliche Mitteilung erster Erdbewegungen an das Westfälische Museum für Archäologie sowie die unverzügliche Anzeige von Fundstellen an die Stadt und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe vorsehen. Die Anregungen des Landschaftsverbandes zur Duldung von Untersuchungen auf dem Gelände werden übernommen.
Im Bereich des Immissionsschutzes ergaben Messungen, dass die Betriebsgeräusche eines Gewerbebetriebs deutlich unter dem Umgebungspegel liegen, weshalb keine Notwendigkeit für eine Lärmschutzwand zum Schutz eines nahegelegenen Tennisplatzes besteht. Die Entwässerung erfolgt aufgrund der geringen Bodenversickerungsfähigkeit über ein Mischwassersystem mit Rückhaltung in einem Betonbauwerk. Ein Antrag des Gemeindeverbands Katholischer Kirchengemeinden auf Einbeziehung eines weiteren Grundstücks wurde abgelehnt. Die Anregungen der IHK Nordwestfalen und des Landesbetriebs Straßenbau Westfalen wurden zur Kenntnis genommen bzw. im Plan berücksichtigt. Für die Stadt entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Kosten.
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