Im Kommunalwahlausschuss der Stadt Castrop-Rauxel steht die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates am 25. Mai 2014 auf der Tagesordnung. Gemäß der geltenden Wahlordnung müssen Wahlvorschläge bis spätestens 48 Tage vor dem Wahltermin, also bis zum 7. April 2014 um 18 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht worden sein.
Bis zum Zeitpunkt der Einladung zur Sitzung des Ausschusses lagen noch keine Wahlvorschläge vor. Die Verwaltung prüft eingehende Vorschläge auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Sofern die eingereichten Unterlagen keinen Anlass zu Beanstandungen geben, sieht der Beschlussvorschlag die Zulassung dieser Wahlvorschläge vor. Eine Voraussetzung für die Gültigkeit eines Wahlvorschlags ist laut Wahlordnung, dass dieser von mindestens fünf Wahlberechtigten unterstützt wird. Die entsprechenden Unterstützungsunterschaden sind den noch einzureichenden Vorschlägen beizufügen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.