Bestellung von Schriftführern für den Kommunalwahlausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am 9. April 2014 liegt die Sitzungsvorlage 2014/081 zur Bestellung von Schriftführern vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW in den Paragrafen 52 und 58 eine Person zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen. Zudem ist die Bestellung einer Stellvertreterin für diese Funktion vorgesehen.
Die Vorlage, die dem Kommunalwahlausschuss zur Entscheidung vorgelegt wurde, macht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen geltend. Die Entscheidung über die personelle Besetzung der Schriftführung erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben für die Gremienarbeit im Ausschuss.
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