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Sitzungsvorlage

Kommunalwahl 2014 hier: Beschlussfassung über den vorgelegten Verwaltungsentwurf zur Einteilung des Stadtgebietes in 23 Wahlbezirke

2013/092 Kommunalwahlausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kommunalwahlausschuss hat im Rahmen der Vorlage 2013/092 über die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 beraten. Der vorliegende Verwaltungsentwurf sieht vor, das Wahlgebiet gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes in 23 Wahlbezirke zu unterteilen. Diese Reduzierung der Anzahl der Wahlbezirke ergibt sich aus der Satzung der Stadt Castrop-Rauxel zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder für die Wahlperiode 2014 bis 2019.

Die Grundlage für die Einteilung bildet die Bevölkerungszahl zum Stand vom 30. Juni 2012. Dabei ist eine Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl pro Wahlbezirk von maximal 25 Prozent nach oben oder unten zulässig. Da die Einwohnerzahlen in den Wahlbezirken 15 und 19 die gesetzliche Höchstgrenze überschritten, schlägt die Verwaltung Anpassungen vor. Um den räumlichen Zusammenhang zu wahren, sollen bestimmte Straßen und Hausnummern aus den Wahlbezirken 15 und 19 den Wahlbezirken 14 bzw. 18 zugeschlagen werden.

Durch diese Änderungen werden die Einwohnerzahlen der betroffenen Bezirke so angepasst, dass alle Wahlbezirke innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen liegen. Der Beschlussvorschlag sieht die Beibehaltung der bisherigen Wahlbezirkseinteilung unter Berücksichtigung der in der Anlage aufgeführten Änderungen vor. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht festgestellt.

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